Merlini Giovanni · Nationalrat · 2016-03-03
Merlini Giovanni · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-03
Wortprotokoll
Bei Artikel 26 Absatz 5bis will meine Fraktion keine unnötige Swissness-Vorschrift im Gesetz haben. Eine solche widerspräche eindeutig der zunehmenden Internationalisierung der gesamten Telekommunikationsbranche und würde die Wirtschaftsfreiheit ungebührlich einschränken.
Ein Unternehmen, das in der Schweiz aktiv ist, muss die datenschutzrechtlichen Bestimmungen auch dann beachten, wenn die Randdaten im Ausland gelagert werden; das haben wir heute Morgen schon x-mal gehört. Will ein Unternehmen seine Daten in einem anderen Land speichern und vermag es die Einhaltung des schweizerischen Datenschutzrechts nicht sicherzustellen, so darf es einfach in jenem Land keine Daten lagern. Es trägt auch eine strafrechtliche Verantwortung für die Datensicherheit. Eine gesetzliche Verpflichtung, diese Daten in der Schweiz aufzubewahren, wäre deshalb wenig sinnvoll. Man müsste nämlich auch sicherstellen, dass diese Datenabspeicherung über irgendwelche Computerprogramme nicht über ausländische Server läuft - was sich nicht bewerkstelligen lässt. Insofern ist [PAGE 138] eine solche Bestimmung obsolet, wenn man berücksichtigt, wo diese Datenströme überall durchgehen.
Ich bitte Sie demzufolge, hier dem Antrag der Minderheit Vogler zuzustimmen.