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Schmid Martin · Ständerat · 2016-03-03

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-03

Wortprotokoll

Es wurde in der Tat schon von Bundesrat Ueli Maurer und jetzt von Kollege Stefan Engler auf die Entstehungsgeschichte dieses Antrages hingewiesen. Wir haben in der Kommission mehrere Diskussionen darüber geführt, inwieweit es richtig ist, solche staatliche Zahlungen zwischen verschiedenen Gemeinwesen und Hoheiten der Mehrwertsteuer zu unterstellen oder, wenn sie nicht der Mehrwertsteuer unterstellt sind, den Vorsteuerabzug zu verweigern. Das ist nämlich die zweite Problematik dieser Thematik.

Wir haben dann auch aus Zeitgründen - das gebe ich als Kommissionspräsident ganz offen zu - entschieden, einen Antrag zu stellen, damit eine Differenz zum Zweitrat geschaffen wird und damit wir diese Frage des öffentlichen Bereiches nochmals genau anschauen können. Wie ich nochmals erwähnen möchte, geht es einerseits um die Frage, ob ein Leistungsentgelt geschuldet ist, das der Mehrwertsteuer unterliegt, oder ob eine Zahlung für die Erbringung einer hoheitlichen Leistung erfolgt, welche auch die Vorsteuerkürzung zulässt. In diesem Kontext überzeugt mich der Antrag Hegglin Peter deutlich mehr. Wie Kollege Engler in seiner Begründung gezeigt hat, lösen wir mit unserem Antrag weniger Probleme, als wir neue schaffen. Das war nicht die Absicht der Kommission. Wir wussten jedoch, dass unser Antrag nicht das Ei des Kolumbus ist.

Ich möchte Ihnen beliebt machen, hier dem Antrag Hegglin Peter bzw. neu Antrag Engler zuzustimmen und nicht der Kommissionsmehrheit. Unsere Absicht war genau dieselbe. Aber das Ziel wird mit dem Antrag Hegglin Peter deutlich besser erreicht. Es wird am Zweitrat liegen - ich möchte das hier auch ausdrücklich nochmals erwähnen -, die Problematik im Detail nochmals anzuschauen, sodass man dann auch sämtliche Konsequenzen dieses Antrages kennt.

Insoweit möchte ich jetzt beliebt machen und würde empfehlen, dem Antrag Hegglin Peter zuzustimmen und hier eine Differenz zu schaffen, die aber fachlich besser begründet ist als diejenige, welche Ihnen die Kommission vorgeschlagen hat.