Flach Beat · Nationalrat · 2016-03-03
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2016-03-03
Wortprotokoll
Wir befinden uns jetzt bei der letzten Differenz zum Ständerat. Sie haben vorhin dem Ständerat zugestimmt, was die Dauer der Aufbewahrung dieser Randdaten anbelangt.
Die Kommission hat zu den Fragen zu all diesen Aufbewahrungs- und Überwachungsgeschichten viele Anhörungen durchgeführt. Wir haben festgestellt, dass es sich halt um eine sehr technische Vorlage handelt, und wir haben teilweise auch ein bisschen vorgegriffen. Die Frau Bundesrätin hat es gesagt: Wir werden die Diskussion zu dieser Thematik noch weiterführen: beim Fernmeldegesetz, aber auch beim Datenschutzgesetz.
Die Kommission hat während ihrer Beratung insbesondere auch einige Petitionen behandelt. Auf die möchte ich noch kurz eingehen. Es handelt sich um die Petitionen 13.2043 und 13.2049, bei denen es darum geht, wie die Government Software anzuwenden ist. Es wurde auch ein Nichteintretensantrag gestellt, und die Kommission hat sich mit diesen Petitionen auseinandergesetzt.
Nun zur Frage des Aufbewahrungsortes dieser Randdaten: Diese Randdaten sind halt sensible Daten. Sie umfassen Bewegungsdaten der Telekommunikationsnutzer, sie umfassen die Verbindungsdaten. Deshalb ist es der Mehrheit der Kommission wichtig, dass diese sensiblen Daten physisch in der Schweiz gespeichert werden. In der Kommission war ein allgemeines Unbehagen dazu zu spüren, dass diese Daten irgendwo auf der Welt physisch aufbewahrt werden könnten. Die Kommission hat letztlich mit 16 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltungen dem Antrag zugestimmt, dass diese Randdaten in der Schweiz aufbewahrt werden müssen.
Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen.