Flach Beat · Nationalrat · 2016-03-03
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2016-03-03
Wortprotokoll
Die Grünliberalen werden auf den Entwurf zur Änderung des Ordnungsbussengesetzes eintreten. Was spricht dafür? Es sprechen vor allen Dingen die guten Erfahrungen dafür, die die Behörden, insbesondere die Polizei, seit der Einführung dieser einfachen Bussen gemacht haben. Ordnungsbussen in dieser Art und Weise sollen vor allen Dingen einen erzieherischen Zweck erfüllen, und sie sollen abschrecken. Sie werden nur im Bereich dieser niederschwelligen Delikte, dieser Übertretungen angewendet. Eine einfache Busse wird nur ausgesprochen, wenn der Sachverhalt klar ist, wenn die betroffene Person, die die Übertretung begangen hat, das auch einsieht und wenn die Schwere der Straftat nur ganz gering ist. Dann kann die betroffene Person die Sache mit Bezahlen der Busse erledigen, und die Sache ist aus der Welt geschafft. Es ist nicht mehr notwendig, ein grosses Verfahren anzustrengen.
Nun wurde von den Votanten, die gegen das Eintreten sind, vor allen Dingen angeführt, dieses Vorgehen sei dann willkürlich und würde quasi zu einer neuen Geldquelle des Staates werden. Da muss ich Ihnen sagen, dass Sie, wenn Sie als betroffener Tierarzt - das war, glaube ich, das Beispiel - nicht mit dieser Busse einverstanden sind, die Sie beispielsweise aufgrund des Waldgesetzes erhalten, diese selbstverständlich anfechten können. Dann geht die Sache ins normale Verfahren. Das normale Strafbefehlsverfahren, das allenfalls in anderen Fällen angewendet wird, würde dann halt entsprechend der gesetzlichen Grundlage, die betroffen ist, angewandt.
Betäubungsmitteldelikte in geringem Umfang sind seit 2013 ebenfalls durch das Ordnungsbussenverfahren abwickelbar. Das hat sich offenbar in der Praxis sehr bewährt. Es ist ein Wunsch von uns allen, dass Polizisten Verbrechen verhindern und Verbrecher erwischen, dass sie nicht ihre Zeit damit verplempern, in der Schreibstube Berichte zu tippen und langwierige Verfahren einzufädeln, wenn es nur um geringfügige Übertretungen geht. Es gibt keinen Grund, hier wieder in jene Zeiten zurückzufallen und diese Bürokratie wieder aufzubauen.
Eine Frage, die uns Grünliberale im Moment noch beschäftigt, ist, ob die Mitarbeiter privater Transportunternehmen tatsächlich auch berechtigt sein sollen, in diesem Bereich Ordnungsbussen auszusprechen. Wir werden die dazu vorliegende Motion 15.4080 unterstützen, sind aber sehr gespannt auf die Diskussion des vorgeschlagenen Entwurfes in der Kommission. Trotzdem behalten wir uns vor, dort allenfalls eine sehr kritische Haltung einzunehmen.
Ich bitte Sie namens der Grünliberalen, auf den Entwurf zur Änderung des Gesetzes einzutreten, das Ordnungsbussenverfahren auszubauen, damit viel Bürokratie abzuschaffen und einem vereinfachten Verfahren für geringfügige Übertretungen den Weg zu bereiten.