Arslan Sibel · Nationalrat · 2016-03-03
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2016-03-03
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, den Antrag der Minderheit auf Streichung von Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 13 nicht zu unterstützen, sondern der Mehrheit zu folgen.
Ich muss zunächst klarstellen: Es geht hier nur formal darum, Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz ins Ordnungsbussenverfahren aufzunehmen. Faktisch wird der Konsum von Cannabis schon heute über das Ordnungsbussengesetz geregelt. Es geht hier also nur darum, den Artikel an seinen richtigen Platz in der Gesetzessammlung zu setzen; das haben wir gerade vorhin auch gehört.
Diejenigen, die diese Ziffer streichen wollen, argumentieren unter anderem damit, dass wir so Jugendliche besser überwachen könnten und verhindern könnten, dass sie abstürzen. Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz können aber auch weiterhin nur über das [PAGE 146] Ordnungsbussenverfahren geregelt werden, wenn die widerhandelnde Person älter als 18 Jahre ist.
Weiter wird damit argumentiert, dass die Polizei für die Sicherheit im Strassenverkehr eine mögliche Vorgeschichte mit Cannabiskonsum kennen müsste, um gleich einen Drogentest anordnen zu können. Aber erstens wird nicht jeder, der schon einmal gekifft hat - immerhin 30 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer -, dann auch bekifft Auto fahren. Zweitens müsste man eher den Alkoholkonsum in die Fiche schreiben als den Cannabiskonsum, denn die Anzahl der Unfälle unter Alkoholeinfluss ist ungefähr zehnmal so hoch wie die Anzahl der Unfälle unter Drogeneinfluss.
Ich beantrage Ihnen deshalb, der Mehrheit zu folgen und diesen Streichungsantrag der Minderheit nicht zu unterstützen.