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Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2016-03-03

Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-03-03

Wortprotokoll

Mit meiner Minderheit beantrage ich die Streichung von Artikel 1 Absatz 1 Litera a Ziffer 13 betreffend das Betäubungsmittelgesetz.

Zur Klärung: Es geht bei meinem Minderheitsantrag nicht um die Frage "Ordnungsbussen für Cannabiskonsum, ja oder nein?". Es geht vielmehr darum, dass wir als Gesetzgeber die Verantwortung dafür übernehmen müssen, dass die von uns ausgearbeiteten Gesetze klar sind und in der Praxis auch einheitlich umgesetzt werden können. Wenn Sie also dem Antrag meiner Minderheit zustimmen würden, bliebe die Ordnungsbusse für Cannabiskonsum einfach im Betäubungsmittelgesetz bestehen. Seit rund zweieinhalb Jahren wird der Cannabiskonsum von Erwachsenen mit einer Ordnungsbusse bestraft. Nun stellt sich heraus, dass es bei der Umsetzung viele Ungereimtheiten und Probleme gibt. Auch bestehen grosse Unterschiede in der Handhabung durch die Kantone.

1. Einige Kantone stellen viele Ordnungsbussen aus. Andere Kantone tun dies kaum, sondern beschlagnahmen einfach den Stoff und lassen die Konsumenten dann ohne Busse laufen.

2. Um nachzuweisen, dass der Konsument nicht mehr als 10 Gramm Cannabis auf sich trägt, muss die Strafverfolgungsbehörde eine Waage mit sich führen, und das kann es ja wohl nicht sein. Auch ist nicht ersichtlich, wie hoch der Gehalt des Rauschgifts THC in der beschlagnahmten Cannabismenge ist. Je nachdem können mit einer Menge von 10 Gramm Cannabis bis zu 40 Joints gedreht werden, was ein lukratives Geschäft bedeutet, sodass man es sicher nicht mehr mit einer geringfügigen Menge zu tun hat.

3. Es sollte unbedingt in Erfahrung gebracht werden, wie viele Ordnungsbussen nicht sofort bezahlt werden, womit ein grosser administrativer Aufwand in Form von Mahnungen und/oder anschliessenden Eröffnungen ordentlicher Verfahren verursacht wird. Es fehlt bis anhin eine Statistik zur Frage, ob das Ordnungsbussensystem wirklich weniger Aufwand für die Strafverfolgungsbehörden mit sich bringt.

4. Für den Strassenverkehr hat die Ordnungsbussenverordnung negative Auswirkungen, da die Polizei im System nicht mehr sieht, ob jemand bereits wegen Betäubungsmittelkonsums verzeigt ist, womit alle Verkehrsteilnehmer einer permanenten Gefährdung ausgesetzt sind. In den Kantonen, welche keinen Drogenschnelltest anwenden, muss man auffällige Lenker für einen Urintest auf den Posten mitnehmen. Zwar werden diese dann für eine geraume Zeit aus dem Verkehr gezogen, doch führen negative Testergebnisse von Verdächtigen zu Problemen für die Polizei. Dieser Fakt hat zur Folge, dass im Strassenverkehr seltener auf Cannabis getestet wird als auf Alkohol.

Da für das Jahr 2016, also für dieses Jahr, eine Analyse betreffend die Auswirkungen und Probleme bei der Umsetzung der Ordnungsbusse bei Cannabiskonsumenten vorgesehen ist, scheint es sinnvoll, diese abzuwarten, bevor die Cannabisbusse im Betäubungsmittelgesetz gestrichen und ins Ordnungsbussengesetz aufgenommen wird. Vorerst müssen die Probleme in der Praxis gelöst werden, und eine Vereinheitlichung in den Kantonen muss angestrebt werden.

Daher bitte ich Sie, meiner Minderheit zu folgen.