Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-03-07
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-03-07
Wortprotokoll
Es trifft zu, dass die Zahl unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender in der Schweiz zugenommen hat. 2014 und 2015 waren es insgesamt 3542 Personen. 123 dieser unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden sind, bevor oder nachdem das Staatssekretariat für Migration über ihr Asylgesuch entschieden hat, unkontrolliert abgereist. Davon waren drei Viertel im Zeitpunkt des Verschwindens 16-jährig oder älter. Über ihren genauen Verbleib können keine konkreten Angaben gemacht werden. Das Verschwinden von solchen [PAGE 172] Asylsuchenden wird systematisch der Kantonspolizei gemeldet, die einen Fahndungsauftrag auslöst. Erfahrungsgemäss kommt es häufig vor, dass unbegleitete minderjährige Asylsuchende die Schweiz verlassen, um sich ihrer Familie oder sonstigen Angehörigen anzuschliessen, die in anderen Ländern leben.
Fedpol beobachtet die aktuelle Entwicklung sehr aufmerksam. Es gibt derzeit keine konkreten Hinweise, dass unbegleitete minderjährige Asylsuchende in der Schweiz Opfer von Straftaten wie Prostitution oder anderen Formen der Ausbeutung würden. Fedpol prüft jedoch zusammen mit Partnerorganisationen, ob es in diesem Bereich zusätzliche Massnahmen braucht. Den besonderen Bedürfnissen von solchen Asylsuchenden wird im Asylverfahren durch eine altersgerechte Unterbringung und Betreuung Rechnung getragen. Einem unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden wird eine rechtskundige Vertrauensperson zugewiesen, die seine Interessen im Asylverfahren wahrnimmt. Die kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sind zuständig für die Anordnung der erforderlichen Kindesschutzmassnahmen. Aus Sicht des Bundesrates genügen die heutigen Strukturen grundsätzlich.