Tuena Mauro · Nationalrat · 2016-03-07
Tuena Mauro · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-03-07
Wortprotokoll
Namens der Kommissionsminderheit stelle ich Ihnen den Antrag, nicht auf diese Vorlage einzutreten.
Alle sind für Innovation, Innovation ist fast schon ein Modewort geworden. Innovativ zu sein ist in, und das ist auch gut so. Doch wo findet Innovation statt? Wer soll innovativ sein? Innovation soll bei den KMU in Zusammenarbeit mit Fachhochschulen stattfinden. Praxisnahe und effektive Innovation schafft Arbeitsplätze. Doch wozu braucht es hierfür ein neues Gesetz? Ist Innovation wirklich eine Staatsaufgabe? Ist es nicht vielmehr so, dass der Staat entsprechende Rahmenbedingungen schaffen soll, damit Innovation überhaupt entstehen kann? Die bereits bestehenden Bundesstrukturen decken die Bedürfnisse vollumfänglich ab. Freiheit, Innovation und Erfolg leben von Konkurrenz und Wettbewerb. Wenn es etwas braucht, dann sind es Rahmenbedingungen, die genau das gewährleisten.
Während den Anhörungen in der WBK unseres Rates wurde von uns immer wieder gefragt, warum dieses neue Gesetz sinnvoll sei. Man solle das mit wenigen Sätzen erklären. Niemand war dazu in der Lage. Da fragen wir uns schon, warum wir ein neues Gesetz und neue Strukturen brauchen. [PAGE 186]
Einer der Gründe, warum der Bundesrat dem Parlament dieses Innosuisse-Gesetz vorgelegt hat, waren die unerfreulichen Befunde in den Berichten der Eidgenössischen Finanzkontrolle sowie des zuständigen Staatssekretariats zur Förderagentur KTI. Sie orteten Interessenkonflikte bei der Geldverteilung, persönliche Unverträglichkeiten zwischen dem Präsidenten und der Direktorin, unklare Abgrenzungen der Kompetenzen, zu hohe Verwaltungskosten im Vergleich zu ähnlichen Institutionen und Abhängigkeit von einzelnen Spezialisten. Doch wenn das wirklich die Probleme sind, muss der Bundesrat aus Sicht der Kommissionsminderheit führen und nicht die Strukturen ändern, ja gar vergrössern. Führungsprobleme werden durch Strukturänderungen nur überdeckt. Neue Bundesaufgaben einzuführen, erachten wir als grundsätzlich falsch.
Zum Zeitpunkt der Kommissionsberatung war die Frage der künftigen Finanzmittel noch offen. Grundsätzlich sollten die Kosten der neuen Innosuisse in ähnlicher Höhe liegen wie die bisherigen Kosten, welche sich in der Höhe von 130 bis 150 Millionen Franken bewegen. Man hörte aber Stimmen, welche eine Erhöhung dieser Geldmittel forderten, so zum Beispiel der Branchenverband der Maschinenindustrie oder auch der Präsident der KTI. Von 200 Millionen Franken wurde gesprochen. In der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2017-2020, welche der Bundesrat am 24. Februar 2016 verabschiedet hat, finden sich auf Seite 105 nun die definitiven Finanzmittel aufgelistet. Sie sind rund 30 Millionen Franken höher als bisher. Eine solche Erhöhung à fonds perdu erachtet die Kommissionsminderheit als falsch.
Dieses unnötige Bundesgesetz führt nur dazu, dass die staatliche Innovationsbürokratie langfristig ausgebaut wird und höhere Kosten entstehen. Innovation ist heute zu einem Leitbegriff für alle möglichen Begehrlichkeiten und Staatsinterventionen geworden. Echte Innovation kann nur in einem freiheitlichen und privatwirtschaftlichen Umfeld stattfinden.
Uns erscheint eine Zusammenlegung der beiden Strukturen KTI und SNF zu einer schlanken Institution allerdings prüfenswert. Neue Kompetenzen und mehr finanzielle und personelle Ressourcen für die KTI kommen für uns nicht infrage. Gemäss der Stellungnahme des Bundesrates auf die Motionen Gutzwiller 11.4136 und der FDP-Fraktion 12.3186 sind Langfristinvestitionen und flexible Planungen schon heute möglich.
Aus diesen Gründen bitten wir Sie, den Antrag auf Nichteintreten auf dieses unnötige Gesetz zu unterstützen.