Weibel Thomas · Nationalrat · 2016-03-07
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-03-07
Wortprotokoll
Mit der Vorlage wird die gesetzliche Grundlage zur Umwandlung der KTI in eine öffentlich-rechtliche Anstalt geschaffen. Die künftige Innosuisse wird im Interesse der Schweizer Volkswirtschaft und der Schweizer Unternehmen besser für die zukünftigen Herausforderungen in der Innovationsförderung der Schweiz gewappnet sein. Die KTI ist heute das erprobte zentrale Element für den Wissenstransfer von der Hochschulforschung in die Praxis. Die gemeinsamen Forschungsprojekte sind entscheidend für die Innovationskraft von Unternehmen, insbesondere auch von KMU.
Die KTI ist heute als ausserparlamentarische Kommission aufgestellt. Die Erfahrungen aus den letzten Jahren zeigen jedoch, dass diese Form für die Förderaufgaben der KTI nicht optimal ist. Die organisatorische Ausgestaltung der KTI wurde in den letzten Jahren im Rahmen von diversen parlamentarischen Vorstössen aufgegriffen. Der Bundesrat hat dies zum Anlass genommen, das organisatorische Verbesserungspotenzial der KTI zu prüfen. Die vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation durchgeführte Analyse zeigt auf, dass erhebliche Verbesserungen in den Governance-Strukturen notwendig sind. Diese sind nur durch eine grundlegende Reform umsetzbar, nämlich mit der Umwandlung der KTI in eine öffentlich-rechtliche Anstalt.
Das Innosuisse-Gesetz legt die Organisation der neuen Anstalt fest und weist ihr die bisherigen Aufgaben der KTI zu. Die Zuständigkeiten werden klar auf die vier Organe Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Innovationsrat und Revisionsstelle aufgeteilt. Damit werden die strikte Trennung zwischen strategischen und operativen Aufgaben sowie eine unabhängige Aufsicht gewährleistet. Der Bedeutung der KTI und den stetig wachsenden finanziellen Mitteln entsprechend, soll also die Institution mit dieser Reform angemessenere Strukturen und auch mehr Flexibilität erhalten. Mit der Organisation als öffentlich-rechtliche Anstalt kann bei mehrjährigen Projekten die Herausforderung in Zusammenhang mit der Jährlichkeit der Kreditsprechung bewältigt werden. Zu begrüssen ist auch, dass die Innosuisse die Möglichkeit erhalten wird, aus den Bundesbeiträgen Reserven zu bilden. Die Reform wird zudem die Agentur besser in das schweizerische Förderungssystem im Bereich Forschung und Innovation integrieren.
Neben den bisherigen Aufgaben wird als neues Mandat die Nachwuchsförderung in Form von Stipendien an qualifizierte Hochschulabsolventinnen und -absolventen eingeführt. Diese ergänzt die wissenschaftliche Nachwuchsförderung des Schweizerischen Nationalfonds und leistet im Rahmen der Fachkräfte-Initiative einen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels im wissenschaftlichen Bereich.
Die Kosten der künftigen Agentur sind vergleichbar mit jenen der heutigen KTI. Wir teilen die Meinung der Finanzkommission, die in ihrem Mitbericht ihr Bedauern darüber ausgedrückt hat, dass die Funktionskosten der Förderagentur nach der Reorganisation nicht sinken sollen.
Wir Grünliberalen begrüssen, dass eine grössere Effizienz, klarere Strukturen und mehr Transparenz erreicht werden. Wir können nicht nachvollziehen, wie Kollege Tuena bei der Begründung des Nichteintretensantrages ausgeführt hat, dass das Gesetz mehr Bürokratie und höhere Kosten verursachen soll.
Mit der Neuorganisation wird gewährleistet, dass innovative Unternehmen weiterhin unterstützt werden. Die aus der Forschungszusammenarbeit resultierenden Impulse tragen dazu bei, dass die Schweiz in Innovationsratings auch weiterhin einen Spitzenplatz einnehmen kann. Die Unternehmen bleiben wettbewerbsfähig und schaffen Arbeitsplätze, was zu unserem Wohlstand beiträgt.
Die Grünliberalen werden auf die Vorlage eintreten und mehrheitlich den Anträgen der Mehrheit zustimmen.