Engler Stefan · Ständerat · 2016-03-07
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2016-03-07
Wortprotokoll
Ich staune etwas über die Haltung, die dieser Motion zugrunde liegt. Der Bundesrat wird damit beauftragt, die Kantone zu verpflichten, bis zu den eidgenössischen Wahlen von 2019 die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer einzuführen. Ich staune, wenn gerade unsere Kammer die Kantone in einem ihrer ureigenen Zuständigkeitsbereiche verpflichten möchte, die Umsetzung der politischen Rechte zu garantieren. Ich staune auch, zumal es bislang die Kantone waren, die in einem partnerschaftlichen Ansatz zusammen mit dem Bund die Möglichkeiten von E-Voting überhaupt erst evaluiert haben. Bedauerlicherweise - das lässt sich nicht wegdiskutieren - endete dieser Prozess im Vorfeld der letzten eidgenössischen Wahlen in einem kleineren Debakel. Aufgrund von Sicherheitsbedenken wurde nur wenigen Kantonen erlaubt, die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer mittels dieses neuen Kanals abstimmen zu lassen.
Es wurde gesagt, auch das Frauenstimmrecht sei nur auf Druck des Bundesgerichtes eingeführt worden - ich wehre mich gegen diesen Vergleich. Bei den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern ist es ja nicht so, dass sie nicht abstimmen und wählen dürfen; nur ist ihnen im Moment ein bestimmter Kanal für die Stimmabgabe teilweise noch verwehrt. Wenn der Kanton Freiburg in der Lage ist, diesen Kanal bereits bei Abstimmungen im nächsten Jahr anzubieten, ist das erfreulich und gut; ich glaube aber nicht, dass man [PAGE 89] alle Kantone in die Pflicht nehmen und ihnen vorschreiben darf, es ihm gleichtun zu müssen.
In meinem Kanton sagt man sich deshalb zu Recht, dass es an sich keinen Grund gibt, einen Unterschied zwischen Auslandschweizerinnen und -schweizern einerseits und Inlandschweizerinnen und -schweizern andererseits zu machen. Es gibt keinen Grund für eine bevorzugte Behandlung. Wenn schon E-Voting, dann soll es für alle offenstehen, auch für Inlandschweizerinnen und -schweizer. Das verlangt vertiefte Abklärungen bezüglich der Sicherheitssysteme, aber auch Abklärungen zur Frage des richtigen Zeitpunkts der Einführung dieses zusätzlichen Abstimmungskanals für alle. Aus föderalismuspolitischen Überlegungen, letztlich aber auch aus wirtschaftlichen Überlegungen ist ein Alleingang beim E-Voting nur für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer nicht gerechtfertigt. Wenn schon, soll E-Voting für alle zur Verfügung stehen, und das ist innerhalb der nächsten drei Jahre nicht machbar.
Deshalb lehne ich die Motion ab, so, wie sie im Wortlaut vor uns liegt. Nur darüber haben wir zu entscheiden. Wir haben nicht Zeichen zu setzen, sondern haben über die Forderung, wie sie der Motion zugrunde liegt, zu entscheiden. Und in dieser Form lehne ich diese Forderung ab.