preparatory:AB 195531
Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-07
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion steht einstimmig hinter der Forderung, dass im Geschäftsbericht der Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung aufgeführt wird. Ein Nachhaltigkeitsbericht ist eine Selbstverständlichkeit; wie bereits Herr Aebischer gesagt hat, steht es im Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation. In Artikel 6 Absatz 3 steht dort ausdrücklich, dass die Forschungsorgane bei der Planung ihrer durch Bundesmittel finanzierten Tätigkeit die Ziele einer nachhaltigen Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt berücksichtigen müssen.
Mit dem Innosuisse-Gesetz werden Bundesgelder für Forschung und Innovation zur Verfügung gestellt. Demzufolge muss die Nachhaltigkeit auch ausgewiesen werden. Gleichzeitig mit der jährlichen Berichterstattung im Lagebericht kann problemlos Rechenschaft darüber abgelegt werden, ob die Nachhaltigkeitsziele durch die Innosuisse angemessen berücksichtigt werden. Selbstverständlich sind mit "nachhaltiger Entwicklung" immer alle drei Säulen gemeint: Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft. Der Nachhaltigkeitsbericht ist wichtig, weil er auch das Bewusstsein für die Problematik schärft. Damit werden die Förderungsprojekte von Beginn an auf die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards geprüft.
Ich bitte Sie, Artikel 17 Absatz 3 entsprechend zu ergänzen, damit im jährlichen Lagebericht der Innosuisse der Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung ausgewiesen wird.