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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2016-03-08

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-08

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion unterstützt die vorliegende Revision der Quellenbesteuerung, die dem Entscheid des Bundesgerichtes vom 26. Januar 2010 Rechnung trägt. Damit wird der im Urteil festgestellte Verstoss gegen das 1999 mit der Europäischen Gemeinschaft abgeschlossene Personenfreizügigkeitsabkommen beseitigt.

Die Vermeidung von Ungleichbehandlungen zwischen quellenbesteuerten und ordentlich besteuerten Personen ist aus Sicht der SP-Fraktion von zentraler Bedeutung. Daher erachten wir eine Anpassung auf Gesetzesstufe im Sinne des Gerichtsurteils sowohl bezüglich der Quasiansässigen als auch bezüglich der Behandlung von quellensteuerpflichtigen Ansässigen, die über ein Bruttoeinkommen unter der entscheidenden Einkommensschwelle verfügen, als unumgänglich.

Die vorgeschlagene Revision, die den quellensteuerpflichtigen Personen grundsätzlich die Option einer nachträglichen ordentlichen Veranlagung ermöglicht, ist aus unserer Sicht richtig und zielführend. Dabei erachten wir das Prinzip der Quellenbesteuerung als eine sinnvolle Praxis und begrüssen so auch die explizite Feststellung des Bundesgerichtes, wonach mit dem besagten Urteil vom 26. Januar 2010 die Besteuerung an der Quelle als solche in keiner Weise infrage gestellt ist.

Die SP-Fraktion wird auf das Geschäft eintreten und lehnt den Sistierungsantrag der SVP-Fraktion ab. Der ist allerdings - so glaube ich, wenn ich das richtig mitbekommen habe - inzwischen zurückgezogen worden. Wir haben uns auch deshalb für eine Ablehnung der Sistierung ausgesprochen, weil wir ja in der Kommission die Vorlage aufgrund der Situation im Tessin sistiert hatten, wobei sich aber inzwischen in der Diskussion mit Italien einiges entwickelt hat. Eine Roadmap für die Weiterführung des Finanz- und Steuerdialogs mit Italien ist unterzeichnet. Deshalb können wir heute auf diese Vorlage eintreten, sie beraten und sie auch verabschieden.

Bei den Minderheitsanträgen werde ich mich vor allem zu jenen in der ersten Debatte der Detailberatung explizit äussern. Zu den anderen Minderheitsanträgen: Wir unterstützen den Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer. Frau Leutenegger Oberholzer wird den Antrag begründen. Die anderen Minderheitsanträge lehnen wir ab und unterstützen jeweils die Variante des Bundesrates beziehungsweise der Mehrheit der Kommission.

Zum Einzelantrag Regazzi, bei dem es um die Festlegung der Bezugsprovision geht. Wir unterstützen diesen Einzelantrag im Sinne eines Kompromisses. Der Bundesrat wollte ja 1 Prozent Bezugsprovision festlegen, was wir immer noch als die beste Lösung erachten. Die Kommission hat dann aber 2 Prozent festgelegt. Mit dem Antrag Regazzi auf höchstens 2 Prozent und der Kompetenzdelegation an die zuständige Steuerbehörde wird hier der Handlungsspielraum nach unten geöffnet. Das begrüssen wir.

Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und die Minderheitsanträge ausser jenem von Frau Leutenegger Oberholzer abzulehnen.