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Janiak Claude · Ständerat · 2016-03-08

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-08

Wortprotokoll

Der Berichterstatter, Herr Kollege Abate, hat es ausgeführt, und auch wenn Sie die Botschaft anschauen, sehen Sie auf der ersten Seite, dass diese Vorlage weitgehend auf Vorstössen aus dem Parlament basiert.

Im Vordergrund der Debatte, das ist auch klargeworden, steht jetzt natürlich die Frage des Adoptionsrechts von eingetragenen Partnern. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates war Urheberin der Motion 11.4046, "Adoptionsrecht. Gleiche Chancen für alle Familien", bei der wir dieses Thema bereits in extenso diskutiert haben. Damals ging es in Bezug auf gleichgeschlechtliche Partner zuerst noch um die Adoption ohne Einschränkung. Die ganze Debatte um die Adoption wird ja nicht erst seit der Behandlung dieser Motion geführt; sie wird schon seit zehn, zwanzig Jahren geführt. Ich stelle einfach fest, dass die Gesetzgebung bei gesellschaftspolitischen Fragen generell, aber auch bei dieser Frage ziemlich hinterherhinkt.

Selbstverständlich plädiere auch ich dezidiert für Eintreten auf die Vorlage. Bei der Stiefkindadoption - übrigens bei jeder Adoption - steht natürlich das Wohl des Kindes im Vordergrund, aber hier haben wir die Spezialität, dass das Stiefkind ja bereits in dieser Partnerschaft lebt: Es ist das Heim des Kindes.

Die erwähnte Motion unserer Kommission für Rechtsfragen ist ja damals im Ständerat angenommen worden. Der Nationalrat hat sie dann abgeändert, aber am Schluss waren sich beide Räte in dem Punkt einig, dass man die Stiefkindadoption zulassen möchte; es gab doch in beiden Räten komfortable Mehrheiten.

Ich gebe es zu und habe es auch in der Kommission gesagt: Ich finde diese Beschränkung nach wie vor diskussionswürdig. Wenn Sie auf Seite 890 der Botschaft nachlesen, wie das die Bevölkerung sieht, dann werden Sie feststellen, dass eine Mehrheit hier jedenfalls fortschrittlicher denkt als die Politik. Es ist auch eigenartig, dass nur bei einer einzigen Partnerschaftskonstellation die Frage nach der sexuellen Orientierung der Leute, die die Kinder betreuen, gestellt wird, nämlich nur bei der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft.

Aber das Leben ist bekanntlich vielfältiger; auch bei sogenannt normalen Paaren ist die Realität nicht immer so einfach, wie man glaubt. Das Leben ist auch vielfältiger als die Zivilstände, die heute bekannt sind. Immer mehr Personen leben weder verheiratet noch in eingetragener Partnerschaft, und es sind trotzdem Familien. Auch die Anhörungen, die wir durchgeführt haben, bestärken mich in der Auffassung, dass es Zeit ist, diesen Schritt zu machen.

Es gibt sehr wohl auch Untersuchungen aus der Wissenschaft. Diese zeigen deutlich, dass bei Kindern mit gleichgeschlechtlichen Eltern im Vergleich zu Kindern aus heterosexuellen Beziehungen keine Unterschiede hinsichtlich ihrer psychischen und sozialen Persönlichkeitsentwicklung, ihrer schulischen und beruflichen Laufbahn, ihrer Freundschaften und sexuellen Beziehungen oder ihres Umgangs mit der geschlechtlichen Identität und Körperlichkeit bestehen. Durchgängig wird gefolgert, dass nicht die sexuelle Präferenz der Eltern über das Wohlergehen und die Entwicklung der Kinder entscheidet, sondern die Beziehungsqualität und das Klima innerhalb der Familie.

Nun, es wird bei dieser Debatte der Vorwurf erhoben - ich nehme an, das wird noch kommen -, es werde Salamitaktik betrieben, man habe damals das Partnerschaftsgesetz beschlossen und die Adoption weggelassen, um das Gesetz mehrheitsfähig zu machen. Hier möchte ich dasselbe wie damals sagen: Bei gesellschaftspolitischen Fragen gibt es kein Ende der Fahnenstange, die Entwicklungen sind im Gange; ob man das gerne hat oder nicht - sie sind Realität. Wenn in ein, zwei Jahren weitere Forderungen gestellt werden, wird erneut dieser Vorwurf kommen.

Für mich sind es vor allem Überlegungen der politischen Realität - solche standen übrigens auch damals beim Partnerschaftsgesetz im Zentrum -, die mich dazu führen, dieser Vorlage so zuzustimmen, obwohl ich mir im Endeffekt durchaus auch vorstellen könnte, dass auch die Adoption für gleichgeschlechtliche Paare in eingetragener Partnerschaft generell möglich sein sollte. Ich möchte Sie auch an etwas erinnern, was vielleicht immer wieder etwas vergessen wird, wenn man über die Adoption redet: Lesen Sie einmal das Gesetz oder die Botschaft auf Seite 889, dann sehen Sie, wie streng die Voraussetzungen sind, damit man überhaupt adoptieren darf, damit sich diese Frage also überhaupt stellt! Viele Leute, die eigene Kinder haben - ich erlaube mir, dies zu sagen -, dürften diese Voraussetzungen auch nicht im Entferntesten erfüllen, leider.

Ich zitiere aus Artikel 268a Absatz 2 des ZGB, wo es um die Voraussetzungen geht, also festgelegt wird, was geprüft und untersucht werden muss: "Namentlich sind die Persönlichkeit und die Gesundheit der Adoptiveltern und des Adoptivkindes, ihre gegenseitige Beziehung, die erzieherische Eignung" - das prüft man also; bei Leuten, die Kinder bekommen, fragt man ja nicht immer, ob sie geeignet sind zu erziehen -, "die wirtschaftliche Lage" - man muss also gut gestellt sein, damit man adoptieren darf -, "die Beweggründe und die Familienverhältnisse der Adoptiveltern sowie die Entwicklung des Pflegeverhältnisses ..." - wenn eines bestanden hat. All das ist abzuklären, und erst dann wird es überhaupt möglich, dass man jemanden adoptieren darf. [PAGE 112]

Ich darf Ihnen persönlich Folgendes sagen: Ich lebe bekanntermassen in einer eingetragenen Partnerschaft, und mein Partner hat einen Sohn. Ich käme nie auf die Idee, ihn zu adoptieren, denn er hat eine Mutter, die für ihn da ist, und er pflegt selbstverständlich zu beiden Elternteilen eine gute Beziehung. Aber die Frage könnte sich ja stellen, wenn die Mutter jetzt aus irgendeinem Grund nicht da wäre, wenn sie verstirbt oder in anderen Konstellationen einfach für das Kind nicht da ist. Warum sollte ich dann nicht die Möglichkeit haben, den Sohn zu adoptieren und damit auch Rechtsungleichheiten zu beseitigen, die zum Beispiel bei erbrechtlichen Fragen auftreten können? Natürlich kann man ein Testament machen, aber es gibt trotzdem Fragen, die damit noch nicht geregelt sind, beispielsweise nur schon in Zusammenhang mit der Erbschaftssteuer, um nur diese zu erwähnen. Das ist also meine persönliche Betroffenheit bei diesem Thema, die ich hier offenlegen möchte.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und im Sinne der Kommissionsmehrheit zu entscheiden.