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Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2002-03-11

Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-11

Wortprotokoll

Ich spreche vorab zur Motion der Minderheit Chiffelle (01.3269). Welches sind die Gründe, weshalb ich diesen von der Kommission für Rechtsfragen abgelehnten, vom Plenum aber trotzdem als Motion behandelten Vorstoss bekämpfe? Dazu muss ich kurz das Zustandekommen dieses Vorstosses erläutern.

Die Kommission für Rechtsfragen behandelte die Parlamentarische Initiative Maspoli 00.439. Sie gab dieser Initiative keine Folge, weil sie einerseits zu statisch ausgelegt ist - eine Million Franken als Obergrenze - und weil sie andererseits die angestrebten Rechtsänderungen für alle Aktiengesellschaften zur Anwendung bringen soll, nicht nur für die Gesellschaften, deren Aktien an der Börse dem Publikum zum Erwerb offen stehen.

Trotz Ablehnung der Parlamentarischen Initiative Maspoli war ein Teil der Kommission der Meinung, einzelne Anliegen des Initianten seien gerechtfertigt.

Eine Minderheit der Kommission für Rechtsfragen wollte diese Anliegen als Kommissionsmotion ins Plenum zum Entscheid bringen. Allein, auch die vorgeschlagene Kommissionsmotion fand in der Kommission für Rechtsfragen keine Mehrheit. Nach einer etwas gewundenen Interpretation des Ratsreglementes ist es der Antrag der Minderheit - angeführt von Herrn Chiffelle -, über den wir heute entscheiden müssen. Als damaliger Präsident der Kommission bekämpfe ich diese von der Kommissionsmehrheit abgelehnte Motion. Wenn diese Reglementsinterpretation Schule machen sollte, könnte jeder Vorschlag, der in der Kommission keine Gnade findet, in Form eines Minderheitsantrages ins Plenum getragen werden. Ein Minderheitsantrag über eine Kommissionsmotion sollte, so meine Betrachtung, im Plenum nur zur Abstimmung gelangen, wenn die Kommissionsmotion als Mehrheitsantrag dem Plenum unterbreitet wird.

Materiell lehne ich die Motion der Minderheit Chiffelle ab, weil sie die Transparenzforderung für alle Aktiengesellschaften aufstellt und nicht nur für die an der Börse kotierten Gesellschaften. Ein derartiges Ansinnen ist weltweit nirgends verwirklicht und drängt sich auch in unserem Land nicht auf. Herr Chiffelle hat den Mangel seines Minderheitsvorstosses erkannt und folgerichtig die Parlamentarische [PAGE 179] Initiative 01.424, Transparenz bei börsenkotierten Firmen, eingereicht, der ich mich nach Bekanntwerden der skandalösen Missbräuche in diesem Bereiche anschliesse.

Ich bitte Sie also, die Motion der Minderheit Chiffelle abzulehnen, der Parlamentarischen Initiative Chiffelle, Transparenz bei börsenkotierten Firmen, jedoch Folge zu geben.

In ihrer Motion 01.3153 verlangt Frau Leutenegger Oberholzer Transparenz der Kaderlöhne und der Verwaltungsratsentschädigungen. Ich bitte Sie, diesen Vorstoss weder als Motion noch als Postulat zu überweisen. Ich bin überhaupt nicht dagegen, dass die Entschädigungen des Verwaltungsrates transparent gemacht werden. Frau Leutenegger Oberholzer schränkt dieses Begehren auf Transparenz ja auch ein, auf die börsenkotierten Gesellschaften sowie auf die Gesellschaften öffentlichen Rechtes, an denen der Bund beteiligt ist.

Als äusserst problematisch betrachte ich hingegen die Bekanntgabe der Kaderlöhne. Dafür habe ich folgende Gründe: Auch Kadermitarbeiter haben einen Anspruch auf einen gewissen Persönlichkeitsschutz und eine Privatsphäre. Nachdem der Lohn in unserem Land, im Gegensatz etwa zu den Vereinigten Staaten von Amerika, so ungefähr das Letzte ist, was der Einzelne nach aussen offen legt, dürfen wir diesen Schutz der Privatsphäre nicht aufheben. Es wäre dann auch nicht einleuchtend, warum der Lohn des Chefs publik gemacht wird, die Entlöhnung derjenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht dem Kader angehören, hingegen vertraulich bleiben sollen.

In England, wo die Bezüge der Mitglieder des Board of Directors offen gelegt werden, geht es um diejenigen Personen, welche sowohl Exekutivfunktionen als auch Aufsichtsaufgaben wahrnehmen. Der betroffene Personenkreis ist in den Vorschriften genau definiert; diese betreffen natürlich nicht das Kader allgemein.

Löhne sind ein Führungsinstrument, auch auf oberster Ebene. Sie dienen einerseits der Motivation der Mitarbeiter, andererseits sind sie Belohnung für gute Leistungen.

Zwischen internationalen Grossfirmen herrscht eine Vergleichsskala. Amerikaner verdienen regelmässig besser als Europäer. Diese wissen das und sind damit einverstanden. Mit der Offenlegung würde aber ein unwürdiges Ranking entstehen, eine Rangliste, wo die einzelnen Personen gewertet würden. Das würde dazu führen, dass man sämtliche Betroffenen gleich entlöhnen müsste, und zwar nicht nach unten, sondern nach oben angepasst.

Am Schluss haben wir in einer Zeit, in der wir öffentliche Betriebe privatisieren, in den privaten Betrieben eine Beamtenskala. Die Abwerbung von Personal wird natürlich erleichtert. Wenn Sie nachschauen können, wie viel z. B. der Personalchef verdient, dann können Sie sich ausrechnen, wie viel mehr Sie bieten müssen, damit Sie ihn abwerben können. Diese Bewegung wirkt dann auch preistreibend, weil irgendjemand diese Löhne auch aufbringen muss.

Ich bin dafür, dass die Bezüge der Mitglieder der Verwaltungsräte der Publikumsgesellschaften und der öffentlich-rechtlichen Gesellschaften mit Bundesbeteiligung offen gelegt werden. Ich denke aber, dass es eine gute Balance zwischen Transparenz im Sinne der Information einerseits und Voyeurismus betreffend die Entlöhnung der Kadermitarbeiter andererseits braucht.