Weibel Thomas · Nationalrat · 2016-03-08
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-03-08
Wortprotokoll
Ich spreche insbesondere zu Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer - auf Seite 3 der korrigierten Fahne -, also zur Minderheit Aeschi Thomas. Hier geht es um die Aufhebung der Limitierung des Pendlerabzuges für alle Steuerpflichtigen, und dies im Rahmen der Reform der Quellensteuer.
Was sind unsere Gründe für die Beibehaltung des aktuellen Pendlerabzugs? Die Minderheit Aeschi Thomas missbraucht diese Reform der Quellenbesteuerung, um den Fabi-Kompromiss rückgängig zu machen. Das Thema der Quellensteuer sind ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung, die in der Schweiz besteuert werden. Die Vorlage des Bundesrates hatte gar nichts mit Berufskostenabzügen oder Bahnfinanzierung zu tun. Die Minderheit Aeschi Thomas will nun die Gleichbehandlung von Quellenbesteuerten herstellen, indem beim Pendlerabzug zurückbuchstabiert wird. Die Deckelung soll aufgehoben werden, Abzüge sollen wieder unbegrenzt erlaubt werden. Dies widerspricht, wir haben es gehört, ganz klar dem Volksentscheid vom 9. Februar 2014 zur Abstimmung über die Fabi-Vorlage. Die Limitierung des Pendlerabzugs auf 3000 Franken war ein wichtiges Thema in der Volksabstimmung. 62 Prozent der Bevölkerung und 22 Kantone haben der Finanzierung und dem Ausbau der Bahninfrastruktur zugestimmt. Die Beschränkung des Pendlerabzuges war die zentrale umweltpolitische Errungenschaft von Fabi, und sie war Voraussetzung für den Rückzug der ÖV-Initiative der Umweltorganisationen. Bitte hebeln Sie diesen klaren Volksentscheid nicht mit einem "Buebetrickli" aus!
Zudem würde die Annahme dieses Antrages der Minderheit Aeschi Thomas zu einem Loch in der Bundeskasse von jährlich 200 Millionen Franken führen. Da die Verfassungsbestimmung zu Fabi ja unverändert bliebe, müssten weiterhin 2 Prozent der Einnahmen der direkten Bundessteuer der natürlichen Personen in den Bahnfonds fliessen. Dies ist in Artikel 87a Litera c der Bundesverfassung klar festgehalten. Die Mindereinnahmen, die durch die Aufhebung des Pendlerabzugs entstünden, gingen deshalb klar zulasten der Bundeskasse.
Das aktuelle Limit von 3000 Franken beim Fahrtkostenabzug für Pendler ist das Ergebnis langer Debatten, auch in diesem Saal. Dieser Abzug ist moderat, und er ist auch wirksam. Der Bundesrat hat in der Vernehmlassung ein tieferes Limit von 800 Franken vorgeschlagen. Ich erinnere daran: 9 Prozent der Berufspendler haben vor der Limitierung hier zwischen 7000 und - man höre und staune - 70 000 Franken von der direkten Bundessteuer abgezogen.
Die Beschränkung gilt im Übrigen nur für die direkte Bundessteuer. Die kantonalen Steuerabzüge sind nicht betroffen, dort sind aber verschiedene Kantone daran, entsprechend nachzuziehen. Wir sind überzeugt: Die Beschränkung des Pendlerabzugs ist eine wirkungsvolle Massnahme, um das Verkehrswachstum und die Zersiedelung zu bremsen. Aus diesen Gründen wird die grünliberale Fraktion diesen Antrag der Minderheit Aeschi Thomas ablehnen. Wir bitten Sie, im ganzen Block die Mehrheit zu unterstützen.