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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2016-03-08

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2016-03-08

Wortprotokoll

In Artikel 88 Absatz 1 nehmen der Bundesrat und die Mehrheit eine Präzisierung vor, wonach der steuerpflichtigen Person jährlich eine Bescheinigung über die ausgerichteten Leistungen, den Quellensteuerabzug und den angewandten Tarif auszustellen ist. Für die meisten Arbeitnehmenden ist heute nicht transparent, welcher Tarif angewandt wird. Sie sehen in der Regel beim Steuerabzug allenfalls einen Prozentsatz, nicht aber den Tarif. Das möchten Bundesrat und Kommissionsmehrheit transparent machen.

Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen - das Stimmenverhältnis war 17 zu 7 Stimmen -, Absatz 1 gemäss Entwurf des Bundesrates anzunehmen.

In Absatz 3 beantragt die Mehrheit, auf die vom Bundesrat vorgeschlagene subsidiäre Haftung durch Verwaltungsmitglieder und die Geschäftsführung zu verzichten. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass hiermit eine verschuldensunabhängige Haftung eingeführt werden soll. In der Kommission wurde eine solche Ausdehnung mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.

In Absatz 4 geht es um die Bezugsprovision für die Arbeitgeber. Der Bundesrat schlägt eine Vereinheitlichung auf 1 Prozent und eine Regelung im Gesetz vor. Heute ist das in der [PAGE 216] Verordnung geregelt. Die Kantone haben bis 2015 eine Bezugsprovision von rund 2 bis 14 Prozent gewährt, seit 2015 gewähren sie 1 bis 3 Prozent. Dies ist je nach Kanton unterschiedlich geregelt. Der Bundesrat schlägt Ihnen daher im Rahmen dieses Gesetzes eine Vereinheitlichung auf 1 Prozent vor; dies soll für alle Kantone gleich gelten. Die Kommission schlägt im Sinne eines Kompromisses 2 Prozent vor. Sie erachtet das, angesichts der Komplexität der verschiedenen Informationen, die erfasst werden müssen, als gerechtfertigt. Zudem müssen die Abrechnungen statt mit einem einzelnen Kanton künftig mit jedem Kanton vorgenommen werden, in dem der jeweilige quellenbesteuerte Arbeitnehmende wohnt.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 18 zu 7 Stimmen, der Bezugsprovision von 2 Prozent zuzustimmen. Der Einzelantrag Regazzi lag der Kommission nicht vor.