Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2016-03-08
Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2016-03-08
Wortprotokoll
In Artikel 89 geht es um das Konzept und den Kern des Geschäfts. Artikel 89 sagt aus, dass obligatorisch eine nachträgliche ordentliche Veranlagung ab 120 000 Franken Einkommen stattfinden soll - das nimmt Artikel 89 auf. Artikel 89a regelt, dass alle anderen Ansässigen, die diese Einkommenshöhe [PAGE 218] nicht erreichen, neu eine nachträgliche ordentliche Veranlagung auf Antrag erhalten können. Das ist unbestritten.
Bei Artikel 89b beantragt Ihnen nun die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen, dass eben nicht nur die Steuerpflichtigen, sondern auch die Steuerbehörde bei Bedarf die Möglichkeit haben soll, die Quellenbesteuerung nachträglich im ordentlichen Verfahren korrigieren zu lassen, dies sofern besonders stossende Ungleichbehandlungen absehbar sind. Es geht aber auch um die Betrugsbekämpfung, wenn Scheinfirmen gegründet werden. Das ist ein Anliegen der Grenzkantone, das in die Kommission eingebracht wurde.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 12 zu 11 Stimmen, hier gleich lange Spiesse zu schaffen und die Möglichkeit einer nachträglichen ordentlichen Veranlagung auch der Steuerbehörde zuzugestehen.