Hadorn Philipp · Nationalrat · 2016-03-08
Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-08
Wortprotokoll
Beim vorliegenden Postulat Fischer Roland, übernommen von Martin Bäumle, geht es zugegebenermassen um recht finanztechnische Aspekte. Der Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich soll, darf und muss darstellen, ob mit dem Instrument des Ausgleichs die Ziele des Gesetzgebers erreicht werden konnten.
Vereinfacht gesagt geht es bei einem Finanzausgleich, auf allen Ebenen der öffentlichen Hand, immer um das Gleiche: Die Vor- und Nachteile, die Stärken oder Schwächen an [PAGE 237] Ressourcen der Regionen unseres Landes, welche auch Auswirkungen auf die finanzielle Situation der öffentlichen Hand haben, sollen durch ein System bis auf ein bestimmtes Mindestmass ausgeglichen werden. Dies ist einer der wesentlichen Schlüssel zur gelebten Solidarität zwischen den Regionen in unserem Lande. Diese Solidarität ist Grundlage und Bestandteil des Erfolges unserer Willensnation Schweiz.
Artikel 6 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich regelt ganz klar, was mit den Ausgleichszahlungen erreicht werden soll: "... dass die massgebenden eigenen Ressourcen jedes Kantons pro Einwohnerin oder Einwohner mindestens 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts erreichen." Das möchte ich schon noch kurz ansprechen. Kollegin Gössi hat bei der vorherigen Begründung dargelegt, was Glaubwürdigkeit und Ehrlichkeit bedeuten. Es heisst im Gesetz "mindestens 85 Prozent". Es heisst nicht, es sollen "85 Prozent" erreicht werden. Je nach politischer Richtung oder je nach Region darf und soll es auch mehr sein.
Faktisch stellt das Postulat Fischer Roland dieses Instrument des inneren Zusammenhalts unseres Landes infrage, und zwar mit zwei Forderungen:
1. Anstelle des bisherigen Mindestzieles von 85 Prozent soll eine Bandbreite eingeführt werden, womit der Finanzausgleich tiefer angesetzt wird und nicht mehr sehr weit greifen kann. Wenn lediglich noch 83 Prozent als Mindestziel angestrebt werden müssen, wird der Ausgleichscharakter dieses wertvollen Instrumentes stark geschmälert. Die obere Begrenzung der Bandbreite bereits bei 87 Prozent festzulegen, reduziert den Spielraum für den Ausgleich extrem, auch wenn dies, angesichts der bisherigen Praxis, eher theoretische Bedeutung hat.
2. Die Kompetenzaufteilung wird verändert. Neu soll die Bundesversammlung den jeweils für vier Jahre gültigen Grundbeitrag der ressourcenstarken Kantone und denjenigen des Bundes festlegen; dies innerhalb der neuen Bandbreite. Dieser Beschluss der Bundesversammlung soll zudem einem Referendum unterstehen. Mit einer solchen Veränderung des Gesetzes wird der Handlungsspielraum des Bundesrates drastisch eingeschränkt. Persönlich bin ich überzeugt, dass mit einer solchen Kompetenzverschiebung der Prozess viel schwerfälliger ausgestaltet wäre, die Qualität der Beschlüsse garantiert nicht besser würde - wohl eher schlechter - und die Planungssicherheit für Bund und Kantone massiv reduziert würde. Zusätzlich wären als Folge in den Räten ausufernde Schaufensterdebatten zu erwarten. Verzichten wir darauf, bereits anspruchsvolle und polemikfördernde Instrumente noch anfälliger und komplizierter zu gestalten.
Ich empfehle Ihnen, das Postulat Fischer Roland, übernommen durch Herrn Bäumle, abzulehnen und damit einen Beitrag zur inneren Sicherheit bzw. zum innerschweizerischen Zusammenhalt zu leisten.