Hösli Werner · Ständerat · 2016-03-09
Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-03-09
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.
Kollege Luginbühl hat dargelegt, dass es beim NFA schon zu anderen Sündenfällen gekommen ist. So etwas mag innerhalb von sieben Jahren geschehen. Aber ich denke, das ist kein Grund zu sagen: Jetzt begehen wir nur noch Sündenfälle. Das wäre wahrscheinlich ein falscher Umkehrschluss.
Wir haben ordnungspolitisch eine klare Regelung festgelegt. Wir haben vor einem Jahr in diesem Saal harte Kämpfe über die Verteilung der Gelder im NFA geführt. Ich finde es wirklich ein bisschen bedenklich, wenn man jetzt kommt und sagt: Das spielt ja keine Rolle, wir begehen jetzt weitere Sündenfälle. Und gleichzeitig bearbeiten wir Programme, die die Entflechtung der Aufgaben von Bund und Kantonen vorsehen, weil man merkt, dass man zu viele Programmvereinbarungen machen muss und dass damit zu viel bürokratische Arbeit anfällt. Von daher bitte ich Sie schon, bezüglich der Aufgabenteilung klar Stellung zu beziehen.
Ich finde es nicht ganz logisch, auch vonseiten der Kantone nicht, dass das jetzt zu einem solchen Problem hochstilisiert wird. Wir sprechen, zumindest in der Theorie, von 6 bis 8 Millionen Franken, und es gibt 26 Kantone. Teilen Sie einmal den Betrag von 6 bis 8 Millionen Franken durch die Zahl der Kantone! Da müssen wir uns schon fragen: Haben wir keine grösseren Probleme, als diese Aufgabenteilung dermassen infrage zu stellen? Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt ist, Kollege Ettlin hat es gesagt: Nur 70 Prozent des Holzes, das genutzt werden könnte, wird genutzt, weil der Absatz fehlt. Und der Umkehrschluss von Kollege Ettlin ist: Wir erschliessen noch mehr Wälder. Das geht für mich überhaupt nicht auf. Wir müssen, wenn schon und wenn es zu einer Differenzbereinigung kommt, wirklich beim Absatz und bei der Nutzung des Schweizer Holzes [PAGE 128] ansetzen - nicht bei der Erschliessung von Wäldern, die wir vornehmen, obwohl wir das Holz nicht nutzen können.
Wenn wir schon etwas machen wollen, dann müssen wir wirklich bei Artikel 34a dem Nationalrat in irgendeiner Form entgegenkommen. Das wäre dann wirklich der sinnvollere Weg. Es wäre auch nicht dermassen abwegig. Wir sprechen jetzt im Rahmen der Energiestrategie von der Stützung der Wasserkraft. Da machen wir wirklich fast alles möglich, was ja ordnungspolitisch unmöglich ist. Schweizer Holz könnte man unter diesem Aspekt dann auch in irgendeiner Weise fördern. Das müsste man dann aber meiner Meinung nach halt wirklich im Rahmen der Differenzbereinigung machen. Wenn schon, müsste man bei Artikel 34a ansetzen und sollte nicht jetzt bei Artikel 38a einen ordnungspolitischen Sündenfall begehen. Man weiss ja, dass jetzt nicht einmal alles Holz genutzt werden kann, weil der Absatz fehlt.