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Baumann Stephanie · Nationalrat · 2000-03-08

Baumann Stephanie · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-08

Wortprotokoll

Wir durften feststellen, dass die Post zwecks Warnung vor dem Postversand rege benutzt worden ist. Wir haben auch von einer ehemaligen Ständerätin Briefe erhalten. Sie vertritt die Interessen der Apothekerinnen und Apotheker. Das ist legitim, aber wir machen hier ein Gesetz für die ganze Bevölkerung, d. h., wir müssen auch andere Interessen berücksichtigen, z. B. die Interessen der Patientinnen und Patienten, z. B. jene der chronisch kranken Patientinnen und Patienten, welche über Jahre hinweg auf Medikamente angewiesen sind und dabei neben der Kontrolle durch den Arzt nicht noch der Beratung durch den Apotheker von Angesicht zu Angesicht bedürfen. Für sie ist es hilfreich und günstiger, wenn sie ihre Medikamente über den Versandhandel beziehen können.

Dieser Versandhandel wird zurzeit in der Schweiz nur von der MediService AG betrieben. Auch von dieser Firma haben wir Unterlagen erhalten; wir wissen deshalb alle, wie das funktioniert. Die bestellten Medikamente werden gegen Rezept per Post direkt an die Patientinnen und Patienten geschickt. MediService AG hat eine Apothekerbewilligung; es sind sechs Apothekerinnen und Apotheker dort angestellt, welche die Rezepte überprüfen und bei allfälligen Unklarheiten mit den verschreibenden Ärztinnen und Ärzten Rücksprache nehmen können. Hierin unterscheidet sich das Verfahren in keiner Weise von demjenigen des Verkaufs über den Ladentisch. Ausserdem besteht auch rund um die Uhr ein telefonischer Auskunfts- und Beratungsdienst.

Nicht ganz unwichtig in diesem Zusammenhang sind für uns die Einsparungen, welche zum Teil direkt den entsprechenden Patientinnen und Patienten weitergegeben werden oder den beteiligten Krankenkassen zugute kommen und damit wieder allen Versicherten.

MediService AG selber spricht von 10 bis 15 Prozent Einsparungen, die so erzielt werden können. Nachdem es bei diesem Versandhandel nur um Medikamente geht, die vom Arzt verschrieben werden - d. h., ihre Kosten zulasten der Krankenversicherung fallen ohnehin an, ob die Mittel nun tatsächlich konsumiert werden oder nicht -, sollte uns dieses Einsparungspotenzial schon ein wenig interessieren.

Der Entwurf des Bundesrates ist sehr restriktiv formuliert. Grundsätzlich ist der Versandhandel verboten, er ist nur unter ganz klaren Bedingungen gestattet. Dieses Verbot richtet sich auch gegen den Internethandel, weil dort die Bedingungen nicht erfüllt sind.

Mit dem Antrag der Minderheit I (Meyer Thérèse) und genauso mit dem Antrag der Minderheit II (Borer) wird aber der Versandhandel faktisch verunmöglicht. Es ist nicht einzusehen, weshalb plötzlich etwas nicht mehr möglich sein soll, was sich bisher bewährt hat und was für sehr viele Patientinnen und Patienten ein Segen ist.

Übrigens: Einige Argumente gegen den Versandhandel vernebeln die reale Situation und gehen davon aus, dass ein Apotheker seine Kundinnen und Kunden so gut kennt, dass [PAGE 112] er weiss, was sie über die Jahre hinweg so alles schlucken. Sie wissen aber, wie es in den Städten und Agglomerationen funktioniert: Sie können von einer Apotheke zur anderen gehen und neben den rezeptpflichtigen so viele nicht rezeptpflichtige Medikamente kaufen, wie Sie wollen; das kann der beste Apotheker nicht kontrollieren.

Wir wollen mit diesem Artikel sicher nicht die Apotheken ruinieren, wir wollen lediglich für rezeptpflichtige Medikamente einen zusätzlichen Vertriebskanal ermöglichen, der niemals die lokalen Apotheken ersetzen kann, sondern sie nur sinnvoll ergänzen wird.

Die SP-Fraktion schliesst sich deshalb dem Antrag des Bundesrates und der Mehrheit an. Der Antrag Sommaruga betreffend die Bewilligungspflicht würde zum gleichen Ziel führen, wir würden dann in Ergänzung dazu auch den Antrag Polla annehmen.