Kuprecht Alex · Ständerat · 2016-03-09
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-03-09
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir eine kurze Vorbemerkung: Es gibt zwei Projekte, die derzeit für Diskussionsstoff sorgen. In beide ist die Swisscom involviert. Das eine ist die umstrittene Werbeallianz von Swisscom, SRG und Ringier. Nationalrat Karl Vogler hat dazu das Postulat 15.4147 eingereicht. In eine ähnliche Stossrichtung geht auch die Interpellation Schneeberger 15.4148. Mein Postulat bezieht sich insbesondere auf die neue E-Commerce-Firma Siroop, ein Joint Venture zwischen Swisscom und Coop.
Die Swisscom ist ein marktbeherrschendes Telekommunikationsunternehmen, das mehrheitlich in Bundesbesitz ist. Das Spezielle an der genannten Expansion: Swisscom begibt sich auf ein völlig neues Geschäftsfeld. Die Swisscom [PAGE 136] verfügt über enorme, stark wachsende Datenmengen - denken Sie an die 1,3 Millionen Haushalte, die TV- oder Internetprodukte beziehen, oder an die 6,5 Millionen Mobilfunkanschlüsse. Konkret: Die Swisscom kann das ganze Konsumverhalten ihrer TV-Kunden erfassen. Wenn die Swisscom mit diesen Daten neue Konsumentenprofile formieren will, kann dies Probleme geben, die der ehemalige Datenschützer Hanspeter Thür in einer Aussage über das geplante Vorhaben in der "NZZ am Sonntag" vom 20. Dezember 2015 auch erkannt hat.
Daten, das wissen wir, sind der Rohstoff der digitalen Wirtschaft. Wir stehen also vor einer neuen Epoche, der Epoche der vollständigen Digitalisierung. Unsere Zeit wird dereinst vergleichbar sein mit der Zeit der Industrialisierung, und das Leben der Menschen, davon bin ich überzeugt, wird sich künftig völlig verändern. Wer in Zukunft die Hoheit über Daten hat, wird auch die wirtschaftliche Macht haben. Was wir noch nicht wissen: Wohin führt uns schlussendlich diese digitale Revolution? Deshalb ist es eine wirtschaftspolitische, ordnungspolitische, aber auch staatspolitische Frage, wer unter welchen Bedingungen über diese Daten gebietet und verfügt - oder verfügen kann, verfügen soll oder auch verfügen darf.
Seien wir uns bewusst: Es wird mit Sicherheit auch Risiken im kommerziellen Bereich geben, die meines Erachtens heute noch gar nicht abschätzbar sind und auch in Zukunft nur sehr schwer abschätzbar sein werden. Denken wir nur an die Gefahren von Cyberangriffen auf Systeme oder noch schlimmer: auf Systeme in Verbünden, wie zum Beispiel dasjenige, dem dieses Postulat zugrunde liegt. Ich bin deshalb etwas erstaunt, dass der Bundesrat beide Postulate - jenes von Karl Vogler und auch meines - zur Ablehnung empfiehlt. Ich bin der Ansicht, dass dies zum heutigen Zeitpunkt zu leichtfertig geschieht, und habe deshalb das Gefühl, dass er sich der Fragen, die sich hier effektiv stellen, entweder nicht bewusst ist oder sich nicht bewusst sein will.
Der Tenor ist in beiden Antworten gleich: "Alles kein Problem!" Der Bundesrat argumentiert damit, dass der Unternehmenszweck der Swisscom breit definiert sei. Mit dieser Begründung könnte die Swisscom eigentlich in jedes Geschäft einsteigen, z. B. Restaurant-Ketten eröffnen oder eigene Spitäler betreiben. Dass der Bund die Swisscom strategisch führt, ist richtig. Nur sollte er dann auch bereit sein, die Strategie zu überprüfen, wenn sich wie in diesem Fall neue Entwicklungen anbahnen. Einer Eignerstrategie sollte gerade im Bereich der Risikoabschätzung und -beurteilung in derartig komplexen und neuen Geschäftsfeldern eine besondere und noch grössere Bedeutung zugemessen werden. Gerade die Swisscom war es, die in der Vergangenheit immer wieder Risiken eingegangen ist, die sich später nicht gerade als Risiken zugunsten der Eigner erwiesen haben: Hunderte von Millionen Franken mussten abgeschrieben werden und schmälerten dabei die Ergebnisse zulasten von Bund und privaten Aktionären. Die "NZZ" hat es auf den Punkt gebracht: Sie schrieb, die Swisscom verfolge derzeit eine Strategie der Vertikalisierung und wage sich in immer neue Geschäftsfelder vor. Die Frage sei erlaubt: Breitet sie sich im Inland so rasant aus, weil sie im Ausland nur eine relativ bescheidene Präsenz hat?
Noch eine Anmerkung zur Good Governance: Die beiden an Siroop, einem Joint Venture, beteiligten Firmen werden von ein und derselben Person präsidiert. Es erstaunt mich dann doch etwas, dass der Bundesrat darin keine grundsätzlichen Interessenkonflikte sieht. Oder interpretiere ich den Begriff "grundsätzlich" falsch? Heisst das verklausuliert doch, dass der Bundesrat ein etwas ungutes Gefühl hat? Verstehen Sie mich richtig: Ich bin kein Gegner der Swisscom, im Gegenteil. Doch man sollte die Fehler, die man in der Vergangenheit begangen hat, nicht unbedingt wiederholen. Die staatliche Fernsehbetreiberin SRG ist ja strotzend vor Selbstbewusstsein in den Billag-Abstimmungskampf gestiegen. Am Ende hat sie zwar knapp gewonnen, aber wahrscheinlich sehr viel Kredit verspielt. Die Sache ist noch nicht ganz ausgestanden. Die Abstimmung zur Volksinitiative "Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren" steht noch aus, und der Ausgang ist heute sehr ungewiss. Risikoträger bei diesem mit der SRG eingegangenen Joint Venture ist zwar nicht der Bund und auch nicht das Unternehmen, sondern es sind schliesslich die Gebührenzahlerinnen und -zahler unseres Landes. Auch diesbezüglich gilt es, das eingegangene Risiko zu hinterfragen. Die Swisscom hat kein schlechtes Image. Aber auch sie setzt es aufs Spiel, wenn sie sich wie ein Elefant im Porzellanladen benimmt und glaubt, sie könne sich im Inland nach Belieben ausdehnen.
Mein Postulat ist ein Vorschlag zur Güte, Frau Bundesrätin Leuthard. Bieten Sie doch bitte Hand zu einer vertieften Analyse, auch im Bereich der Cyberproblematik. Schaffen Sie nicht neue Fronten, sondern bauen Sie Fronten ab, und schaffen Sie im Rahmen des geforderten Berichtes Transparenz in all den aufgeworfenen Fragen.
Ich ersuche Sie, dieses Postulat - im Bewusstsein der Komplexität der Angelegenheit - heute und in der Zukunft zu unterstützen und es, entgegen dem Antrag des Bundesrates, deshalb auch anzunehmen. Sie vergeben sich gar nichts, beauftragen damit jedoch den Bundesrat, die Angelegenheit sehr vertieft zu prüfen und uns im Rahmen eines Berichtes fundierte Antworten zu erstatten. Die Zeit eilt nicht. Aber die Komplexität macht dies aus meiner Sicht zu einem dringenden Erfordernis.