Fässler Daniel · Nationalrat · 2016-03-09
Fässler Daniel · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2016-03-09
Wortprotokoll
Ich habe bei diesem Geschäft keine Interessenbindung, die ich offenlegen müsste. Der Grund, weshalb ich mich in die Rednerliste eingetragen habe, liegt woanders. Als Landammann und Volkswirtschaftsdirektor des Kantons Appenzell Innerrhoden kenne ich die Situation der Landwirtschaft im Hügel- und Berggebiet gut, sehr gut sogar. Da in meinem Kanton noch heute jeder siebte Beschäftigte in der Landwirtschaft tätig ist, womit wir schweizweit klar Spitzenreiter sind, weiss ich nicht nur um die Vorzüge, sondern auch um die Schwierigkeiten dieses für unser Land fundamentalen Sektors.
Unsere Bauernfamilien wollen keine Landschaftsgärtner sein. Nein, ihr Ziel ist die Produktion von Nahrungsmitteln für unsere Bevölkerung. Sie orientieren sich dabei sinngemäss an der Bundesverfassung, in der schon heute in Artikel 104 Absatz 1 Buchstabe a Folgendes festgeschrieben steht: "Der Bund sorgt dafür, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur: a. sicheren Versorgung der Bevölkerung". Damit die Landwirtschaft ihren Auftrag, die Bevölkerung in einem wesentlichen Umfang mit schweizerischen Produkten zu versorgen, erfüllen kann, benötigt sie Unterstützung. Darin sind wir uns wohl einig. Die heutigen agrarpolitischen Instrumente stellen dies weitgehend sicher. Diese sind aber ständig auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen, in Beachtung der allenfalls geänderten innen- und aussenpolitischen Rahmenbedingungen.
Auf dieser Grundlage ist die Diskussion zu führen. Die heute beratene Initiative des Schweizer Bauernverbandes knüpft in diesem Sinne richtigerweise an Artikel 104 der Bundesverfassung an. Mit einer zusätzlichen Verfassungsnorm soll der Bund verpflichtet werden, seine Anstrengungen zu verstärken, die Bevölkerung mit vielfältigen einheimischen Nahrungsmitteln zu versorgen, die aus nachhaltiger Produktion stammen. Die Erfahrungen der letzten Jahre und Jahrzehnte haben klargemacht, dass dieses hehre Ziel nur erreicht werden kann, wenn der ständige Verlust von Kulturland eingedämmt wird.
Dazu gehören nicht nur Fruchtfolgeflächen und weitere hochwertige Landwirtschaftsflächen, sondern - wie es der Initiativtext sagt - auch Sömmerungsflächen. Diese schwinden nicht wegen Überbauung, sondern weil es sich betriebswirtschaftlich immer weniger lohnt, Vieh auf unseren Alpen zu sömmern. Damit werden nicht nur die Milch- und Fleischproduktion geschmälert, sondern auch eine Kulturlandschaft im alpinen und voralpinen Raum wird einem ungewissen Schicksal überlassen. Ich erachte es als nötig, hier Gegensteuer zu geben.
Wichtig erscheint mir auch die mit der Initiative postulierte Forderung, den administrativen Aufwand in der Landwirtschaft gering zu halten oder - das ist meine Intention - zu reduzieren. Dabei denke ich nicht nur an die Bauern, sondern auch an die Kantone. Wenn ich mir vor Augen führe, was wir heute in meinem Kanton beim Vollzug der Agrarpolitik an Verwaltungsaufwand leisten müssen, dann sehe ich Verbesserungspotenzial. Setzen wir den Schwerpunkt bei der Produktion von Lebensmitteln, wie dies die Initiative verlangt, können wir das Ziel, den administrativen Aufwand gering zu halten oder zu reduzieren, mit gutem Willen erreichen.
Im Initiativtext findet sich schliesslich die Forderung, Rechtssicherheit und eine angemessene Investitionssicherheit zu gewährleisten. Dass sich der Bund für Rechtssicherheit einsetzen muss, ist ein verfassungsmässiger Grundsatz staatlichen Handelns und damit schon heute eine Selbstverständlichkeit. Dies zu wiederholen ist überflüssig.
Die Forderung nach Investitionssicherheit hat hingegen einen Grund: Wer sich heute als Bauer für eine Investition entscheidet, um die Produktion in seinem Betrieb effizienter, tiergerechter und umweltfreundlicher zu machen, ist leider oft im Ungewissen, ob die gesetzlichen Rahmenbedingungen unverändert bleiben, das heisst der Investitionsentscheid nachhaltig ist. Mit dem vorgeschlagenen Initiativtext werden die eidgenössischen Räte, der Bundesrat und die Bundesverwaltung in die Pflicht genommen, bei der [PAGE 270] künftigen Agrarpolitik diesem Punkt verstärkt Rechnung zu tragen.
Erlauben Sie mir eine staatsrechtliche Schlussbemerkung: Die heute beratene Volksinitiative schlägt einen Text vor, der einer Bundesverfassung würdig ist, weil er offen formuliert ist. Die Regelungsebene wird eingehalten, und dem Gesetzgeber wird der nötige Spielraum gegeben.
Ich lade Sie aus all diesen Überlegungen ein, der Minderheit der vorberatenden Kommission zu folgen und Volk und Ständen die Annahme der Volksinitiative zu empfehlen.