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Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · 2016-03-09

Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-09

Wortprotokoll

Die Initianten verlangen mit ihrer Initiative im Wesentlichen Massnahmen zur Reduktion des Kulturlandverlustes und die Umsetzung einer Qualitätsstrategie. Auch wenn das Ziel durchaus richtig ist, ist der Weg dazu klar falsch. Die Anliegen der Initianten können, soweit sie berechtigt sind, auf Gesetzesstufe umgesetzt werden.

Die Initiative schafft keine Rechtssicherheit. Es ist vielmehr zu erwarten, dass eine erneute langatmige Debatte über die Ausrichtung der Landwirtschaftspolitik entfacht wird, und dies nachdem wir die Landwirtschaftspolitik bereits im Jahr 2013 grundlegend überarbeitet haben; Sie erinnern sich an die damalige heisse Diskussion.

Kollege Grin, es ist natürlich durchaus wünschbar, dass man die Politik nicht alle vier Jahre anpasst. Ich muss Ihnen aber sagen: Eine wettbewerbsfähige Wirtschaft - und dazu zähle ich auch eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft - wird dann überleben, wenn sie fähig ist, sich laufend dem Wettbewerb anzupassen.

Gestatten Sie mir eine Überlegung zum Anliegen der Reduktion des Kulturlandverlustes: Der bessere Schutz des Kulturlandes lässt sich meines Erachtens effizienter und, was wichtig ist, vor allem auch schneller auf den Stufen Gesetz, Verordnung und teilweise sogar Vollzug realisieren. Wenn endlich mit dem verdichteten Bauen vorwärtsgemacht würde, könnte damit automatisch auch die Überbauung von Grünflächen und damit von Landwirtschaftsland eingedämmt werden. Dazu sind mit dem revidierten Raumplanungsgesetz die Grundlagen vorhanden. Zudem muss diese Aufgabe insbesondere auf der Kantons- und Gemeindeebene gelöst werden. Eine neue, abstrakte Verfassungsbestimmung schützt keinen Quadratmeter Fruchtfolgefläche.

Ich möchte auch auf die Anliegen der Wirtschaft eingehen. Wenn ich gesagt habe, das Anliegen, Fruchtfolgeflächen zu schützen, sei berechtigt, dann, meine ich, ist es auch wichtig, dass die Unternehmungen den Boden nutzen können. Es gilt einen Ausgleich zu finden. Das wird über die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes gehen, und ich bin gespannt, ob die Bauern dannzumal bereit sind, auf den Wohnungsbau in den Fruchtfolgeflächen zu verzichten und wirklich Kulturland zu schützen. Der Tatbeweis kann demnächst erbracht werden.

Zum Anliegen der Verbesserung der Bevölkerungsversorgung mit Lebensmitteln aus nachhaltiger und vielfältiger einheimischer Produktion: Die Initianten verlangen vom Bund die Festlegung von Rahmenbedingungen zur Stärkung der Stellung schweizerischer Lebensmittel. In einer liberalen Wirtschaft ist die Umsetzung einer solchen Strategie Sache der Privatwirtschaft und nicht Aufgabe des Staates. Letzterer hat weder die Aufgabe, auf den Märkten zu intervenieren, noch einen verschärften Protektionismus zu betreiben, der schlussendlich dann die Entwicklung des Landwirtschaftssektors bremsen würde.

Sicherheit ist die Voraussetzung für eine nachhaltige und rentable Produktion. So beeinträchtigen Qualitätsprobleme beispielsweise nicht nur das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten, sondern sie verursachen auch erhebliche wirtschaftliche Schäden. Deshalb haben gerade die Hersteller allen Grund, ihre Verantwortung wahrzunehmen und die bereits strengen Gesetze zur Lebensmittelherstellung zu befolgen.

Die Initianten gehen von der Annahme aus, dass die aktuelle Landwirtschaftspolitik die einheimische Produktion schwächt. Meines Erachtens ist das falsch. Die Ernährungssicherheit kann sich nicht einzig und allein auf die einheimische Produktion fokussieren, sondern sie ist eben auch abhängig vom Zugang zu den internationalen Agrarmärkten sowie vom Umgang der Konsumentinnen und Konsumenten mit den Lebensmitteln. Die Schweiz kann nicht ohne Importe aus dem Ausland auskommen und auch nicht in einer Isolation leben.

Im Interesse einer wettbewerbsfähigen, dynamischen und produktiven Landwirtschaft bitte ich Sie, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.