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Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2016-03-10

Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-10

Wortprotokoll

Als ich in der Wintersession 2014 bezüglich der Beschaffung des neuen Bundesratsjets dem Bundesrat meine Frage 14.5522 vorlegte, hielt er fest, dass die Beschaffung eines zivilen Flugzeugs, das allein der zivilen Zweckbestimmung zugeführt werden soll, zwingend ausserhalb des üblichen Vergaberechts des Bundes durchzuführen sei. Er regelt damit die Beschaffung des neuen Bundesratsjets gemäss der Positivliste des zivilen Materials für Verteidigung und Zivilschutz im Anhang zur Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen. Diese sieht in dieser Liste unter Ziffer 46 tatsächlich vor, dass die Beschaffung von Flugzeugen grundsätzlich nicht dem WTO-Verfahren unterstellt ist, und zwar selbst dann nicht, wenn es sich um zivile Flugzeuge mit einer zivilen Zweckbestimmung handelt.

Diese Regelung ist aus Sicht der SP unbefriedigend, weil damit die Beschaffung bezüglich bedeutender Bereiche von zivilen Gütern vom Geltungsbereich des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen ausgenommen ist. Ich habe deshalb meine Motion aufrechterhalten, weil unterdessen auch der Bundesrat Handlungsbedarf gesehen hat. Er hat nämlich die Revision des Beschaffungsrechts in Angriff genommen. Dafür wurde am 1. Juli 2015 die Vernehmlassung abgeschlossen, und es wurde uns gemäss dem Fahrplan des Bundesrates angekündigt, dass in der zweiten Hälfte des Jahres 2016 eine Vorlage für das Parlament vorgelegt werden sollte. [PAGE 307]

Gerade weil für die SP die Revision des Beschaffungsrechts so zentral ist, erhalte ich meine Motion aufrecht. Wir sind der Ansicht, die Revision des Beschaffungsrechts könnte jetzt ganz klar die Möglichkeit für mehr Rechtssicherheit bieten. Deshalb wäre es zielführend, wenn der Bund in der neuen Revision des Beschaffungsrechts auf diese zurzeit unbefriedigende Situation eingehen würde. Soweit der Bund bedeutendes ziviles Material beschafft, soll dieses eben zukünftig dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen unterstellt sein, ohne dass es dabei Schlupflöcher gibt.

Ich bin dankbar für eine Antwort des Bundesrates auf die Frage, wie er mit diesen derzeitigen Schlupflöchern umzugehen gedenkt.