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Maurer Ueli · Bundesrat · 2016-03-10

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-03-10

Wortprotokoll

Die Diskussion, die wir heute führen, wiederholt sich seit dreissig Jahren in einem ähnlichen Rhythmus. Sie hat immerhin einen gewissen Unterhaltungswert. Die Tatsache, dass wir nicht weiterkommen, liegt wohl darin begründet, dass der Teufel hier im Detail steckt. Im Allgemeinen Ja zu sagen zu einer Lösung ist einfach, und meist folgt dann in Detailfragen die höfliche Ablehnung des gewählten Modells.

Die Situation ist auch nach der Volksabstimmung nicht einfacher geworden. Sechzehn Kantone sind es, die sich eigentlich für die Volksinitiative und damit für das Familienmodell ausgesprochen haben. Eine Volksmehrheit wiederum hat sich dagegen ausgesprochen. Diese Pattsituation, die in der Volksabstimmung zum Ausdruck kam, haben wir auch in diesem Rat. Wir haben in den letzten Jahren Dutzende von Vorstössen erhalten. Der Bundesrat hat Ihnen entsprechende Botschaften mit den verschiedenen geforderten [PAGE 320] Modellen zugestellt. Alle diese Botschaften sind bisher gescheitert. Das heisst wohl, dass wir einen Kompromiss zwischen verschiedenen Vorstellungen brauchen, wenn wir zu einer Lösung kommen und aus diesem Hamsterrad hinauskommen wollen.

Das ist auch der Grund dafür, dass der Bundesrat gesagt hat, er wolle in Beurteilung dieser Volksabstimmungsergebnisse nach sechs Monaten einen Vorschlag zur Frage machen, wie wir gemeinsam weiterkommen. Ich glaube, das müsste dann der Fall sein. Das ist auch der Grund, weshalb wir Ihre Motion, die nun einen Weg vorschlägt, zur Ablehnung empfehlen. Wir sind der Meinung, wir sollten noch einmal versuchen, einen Kompromiss zu finden zwischen den verschiedenen Modellvorstellungen.

Ich komme damit kurz zum Bericht in Erfüllung des Postulates 14.3005, den wir Ihnen auch auftragsgemäss zugestellt haben. Im Grundsatz gehen Bund und Kantone im heutigen Steuerrecht vom Modell aus, das auch im Zivilgesetzbuch festgeschrieben ist, nämlich von der Besteuerung der Familie. Die Familie bildet nach unserer Rechtsauffassung, in den Gesetzen und in der Bundesverfassung, eine Einheit, und das widerspiegelt auch das Steuerrecht. Ein Wechsel zur Individualbesteuerung würde von diesem Grundsatz, den wir in den übrigen Gesetzen und in der Bundesverfassung festgeschrieben haben, eigentlich abweichen. Das muss uns klar sein: Auch wenn man davon ausgeht, dass bei der Individualbesteuerung eine einfache Lösung möglich sei, ist das wahrscheinlich nicht der Fall. Das gleiche Bundesgericht, das uns auffordert, diese ungleiche Besteuerung aufzuheben, hat nämlich auch festgestellt, dass aufgrund der Verfassung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auch bei der Individualbesteuerung zu berücksichtigen ist. Das heisst, dass diese Individualbesteuerung um Komponenten ergänzt werden müsste, die auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Rücksicht nehmen. Somit müsste der Unterhalt für Kinder usw. berücksichtigt werden. Ganz so einfach wäre es also nicht, der Auffassung des Bundesgerichtes gerecht zu werden.

Damit sind bei der Individualbesteuerung Punkte festzulegen, wie das dann zu regeln ist. Daran ist diese Individualbesteuerung bisher auch gescheitert. Es ist beispielsweise festzulegen, wie minderjährige Kinder zu besteuern sind. Dass eine separate Besteuerung von minderjährigen Kindern wahrscheinlich nicht mehrheitsfähig ist, haben Sie auch schon gesagt. Festzulegen ist aber, wie die kinderrelevanten Abzüge auf die Ehegatten zu verteilen sind. Ist es der Ehegatte, der das höhere Einkommen hat, der den Unterhalt für Kinder abziehen darf? Sind die Abzüge auf beide Ehegatten gleichmässig zu verteilen, z. B. proportional zum Reineinkommen? Genau an diesen Detailfragen zeigen sich dann die Schwierigkeiten einer Individualbesteuerung.

Bei selbstständiger Erwerbstätigkeit ist ferner auch zu entscheiden, ob beispielsweise das Geschäftsvermögen aufgeteilt wird. Wie wird das Vermögen generell bei entsprechendem Güterstand aufgeteilt? Die gleichen Fragen stellen sich dann auch bei Konkubinatspaaren; auch dort sind entsprechende Faktoren festzulegen. Technisch ist das selbstverständlich machbar, wenn man dazu den politischen Willen hat und eine politische Einigkeit dazu findet, wie das geregelt werden soll.

Bei Einverdiener-Ehepaaren stellt sich beispielsweise dann auch die Frage: Können Abzüge, die dort nicht getätigt werden, dem höheren Einkommen, also dem Einverdiener, zugerechnet werden?

Es stellen sich ganz viele Fragen. An diesen Fragen, die wir auch im Bericht etwas aufgezeigt haben, ist diese Individualbesteuerung am Schluss gescheitert, weil wir ja ein Steuerrecht haben, das sehr individuell versucht, auf einzelne zu besteuernde Personen Rücksicht zu nehmen. Diesbezügliche Fragen hätten wir auch bei der Individualbesteuerung entsprechend zu regeln.

Die Frage des administrativen Aufwandes ist schon nicht zu unterschätzen. Wir sprechen von 1,7 Millionen Ehepaaren, dazu kommen einige Zehntausend Konkubinatspaare, in Zukunft noch mehr gleichgeschlechtliche Paare, die ja dann auch berücksichtigt werden müssen. Es ist ein Unterschied, ob Sie dann 1,7 Millionen Steuererklärungen mehr haben oder ob Sie nur diese Abgrenzungen zwischen den Ehepaaren bei den heute 1,7 Millionen Steuererklärungen vornehmen müssen; das fällt ohnehin an. Die Schätzungen der Kantone belaufen sich auf insgesamt 400 bis 500 zusätzliche Stellen - das ist jetzt einmal eine Zahl. Es kommt dann noch darauf an, wie detailliert ein solches Modell ausgestaltet wäre.

Man darf den administrativen Aufwand aber eben nicht unterschätzen. Es ist auch noch nicht damit getan, wenn eine Steuererklärung per Internet eingereicht wird. Es braucht dann diese Abgrenzung und die Koordination, und da stellt sich doch eine Reihe von steuerrechtlichen Fragen.

Einen volkswirtschaftlichen Vorteil einer Individualbesteuerung schätzen wir als möglich ein. Wir gehen von 15 000 bis 50 000 zusätzlichen Vollerwerbsstellen für Frauen aus. Ob allerdings Ehepaare nur aufgrund einer veränderten Steuerbelastung ihr Familienmodell ändern und mehr arbeiten, ist eine Frage, deren Antwort man schlecht abschätzen kann. Ich persönlich habe eher die Auffassung, dass die Steuern nicht der entscheidende Faktor sind, ob eine Frau bzw. ob ein Ehepaar beidseitig erwerbstätig ist oder eben nicht. Es gibt viele andere Faktoren, die diesen Entscheid ebenfalls mit beeinflussen. Aber wahrscheinlich können wir davon ausgehen, dass die Individualbesteuerung zu einer entsprechenden Steigerung bei der Beschäftigung führen würde.

Wenn man all das zusammenfasst und von dieser Situation ausgeht, wäre es meiner Meinung nach im Moment falsch, auf das Modell der Individualbesteuerung zu setzen; dies auch deshalb, weil wir ebenfalls noch Vorstösse haben, welche das Splittingsystem - Teilsplitting oder Vollsplitting - bevorzugen. Im Rat wie auch in den Volksabstimmungen kommt immer diese Pattsituation zum Ausdruck.

Auch wenn wir unsere Situation mit derjenigen im Ausland vergleichen, sehen wir, dass das Modell der Individualbesteuerung auf unser Steuersystem nicht einfach übertragbar ist. Gerade Deutschland, das angesprochen wurde, kennt die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht, es gibt also einen Einzelsteuertarif. Daher wählen in Deutschland viele Einverdiener-Ehepaare die gemeinsame Veranlagung. Eine reine Individualbesteuerung würde ja dazu führen, dass Einverdiener-Ehepaare höhere Steuern bezahlen müssten als heute, weil nur eine Person berücksichtigt würde und der Ehepaarabzug wegfiele. Sie sehen also, dass mit der Individualbesteuerung eine Reihe von Problemen verbunden ist.

Ich würde Ihnen beliebt machen, auf diese Motion zu verzichten und uns das Anliegen zu überlassen. Nach der vergangenen Volksabstimmung ist ohnehin klar, dass dieses Modell noch einmal geprüft werden muss. Wir haben im Bundesrat beschlossen und Ihnen das auch signalisiert, dass wir innerhalb von etwa sechs Monaten noch einmal eine Auslegeordnung zu den verschiedenen Modellen machen, dies auch in Beantwortung weiterer Vorstösse, die eingereicht worden sind. Um dann weiterkommen zu können, möchte ich Sie heute schon dazu auffordern, kompromissbereit zu sein. Denn ich gehe aufgrund der letzten Volksabstimmung, bei welcher sich die Mehrheit der Kantone dagegen ausgesprochen hat, nicht davon aus, dass die Individualbesteuerung plötzlich mehrheitsfähig wird. Aufgrund dieser Volksabstimmung ist wahrscheinlich anzunehmen, dass wir mit einem reinen Splittingmodell ebenfalls irgendwo wieder an die Wand fahren würden.

Ich denke, wenn wir das Problem lösen wollen - und wir müssen es lösen -, dann würde ich Sie heute schon auffordern, hier noch keinen Vorentscheid zu fällen, aber dann vielleicht mit uns zusammenzusitzen und eine Lösung zu suchen, damit wir 32 Jahre nach jenem Bundesgerichtsurteil endlich zu einer Lösung kommen, die etwas mehr Gerechtigkeit schafft. Wir werden in Steuerfragen immer irgendwo Grenzen ziehen müssen, und es wird immer jemanden geben, der sich dann nicht ganz gerecht behandelt fühlt. Aber ich denke, wir können diese heute vorherrschende [PAGE 321] Ungerechtigkeit noch etwas besser eingrenzen, indem wir gemeinsam ein Modell finden, das zu mehr Gerechtigkeit führt.

Ich bitte Sie also, vom Bericht "Auswirkungen einer Einführung der Individualbesteuerung" Kenntnis zu nehmen, die Motion nicht anzunehmen und den guten Willen dann auf den Bericht des Bundesrates zu konzentrieren.