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Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · 2016-03-10

Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-10

Wortprotokoll

Mit dem Postulat 14.3005 der Finanzkommission des Nationalrates, "Volkswirtschaftliche und fiskalpolitische Folgen von konkreten Modellen der Individualbesteuerung", wurde der Bundesrat beauftragt, konkrete Modelle der Individualbesteuerung zu erarbeiten und entsprechende Folgenabschätzungen in volkswirtschaftlicher und fiskalpolitischer Hinsicht vorzunehmen. Das Postulat wurde vom Nationalrat am 4. Juni 2014 angenommen. Nachdem die Volksinitiative der CVP zur Abschaffung der Heiratsstrafe am letzten Abstimmungssonntag, also am 28. Februar 2016, vom Souverän verworfen wurde, steht die Türe für diesbezügliche Diskussionen wiederum offen. Die Kommission hat vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 14.3005 Kenntnis genommen und verdankt, dass dieser Bericht innert nützlicher Frist erstellt wurde. Sie hat in der Folge eine Kommissionsmotion eingereicht.

Zum Bericht: Er hält fest, dass es um die Diskussion der Modelle der modifizierten Individualbesteuerung gehen muss. Er hält dazu fest, dass diese zivilstandsneutral auszugestalten ist, wenn die Zivilstandsneutralität bei Ehepaaren und Konkubinatspaaren gewährleistet werden soll. Ebenso wichtig ist zu wissen: Die Mindereinnahmen bei Einführung einer Individualbesteuerung hängen stark von deren Ausgestaltung ab. Diese Ausfälle sind aber sehr wohl zu kompensieren - ich komme darauf zurück.

In der Diskussion hat der Bundesrat festgehalten, dass er innert sechs Monaten nach dem Abstimmungsdatum den Grundsatzentscheid fällen will, in welche Richtung es weitergehen soll. Er hat festgehalten, dass dabei insbesondere auch die Individualbesteuerung angeschaut werden muss. Es geht um die Lösung des Problems der Heiratsstrafe.

Der Bundesrat hat in seiner mittelfristigen Finanzplanung ab dem Jahr 2020 einen Beitrag zur Finanzierung der Aufhebung der Paarbesteuerung vorgesehen. Ausgegangen wird hier - unabhängig vom gewählten Modell - von einer Milliarde Franken, die ab dem Jahr 2020 zur Verfügung stehen würde und finanzpolitisch gesehen dementsprechend finanziert werden könnte. Ebenso hat der Bundesrat in der Diskussion darauf hingewiesen, dass der Wechsel auf ein Modell der Individualbesteuerung durchaus als machbar eingestuft werden kann. Es ist klar, dass die Modalitäten dann dementsprechend ausgearbeitet werden müssen.

Wichtig ist insbesondere die Einordnung der Motion 16.3006 der Finanzkommission des Nationalrates im Bereich der Anstrengungen des Bundesrates zur Fachkräfte-Initiative. Laut Bericht kommen der Individualbesteuerung im Vergleich mit anderen Modellen positive Arbeitsmarkt- und Wachstumseffekte zu, weil eben der Abhalteeffekt verringert wird. Wir stehen in der Diskussion, wie Artikel 121a der Bundesverfassung umgesetzt werden soll. In diesem Zusammenhang ist es auch ganz entscheidend, die Fachkräfte-Initiative zu stärken; mit dem Modell der Individualbesteuerung ist das laut Bericht möglich. Das EFD respektive die Eidgenössische Steuerverwaltung quantifiziert die Beschäftigungseffekte auf 15 000 Vollzeitstellen. Auf Stufe Bund geht man von einem Beschäftigungseffekt von 50 000 Stellen bei Bund und Kantonen aus und hält insbesondere auch fest, dass dies eine eher vage Schätzung sei, weil der dynamische Effekt dieser Entwicklung nicht ohne Weiteres aufgenommen werden könne.

Die Individualbesteuerung verzerrt demzufolge die Arbeitsangebotsentscheidung am wenigsten, weil sie für die auf ihre Angebotsentscheidung besonders elastisch reagierenden verheirateten Frauen die niedrigste Grenzsteuerbelastung aller Besteuerungsmodelle offeriert. Mit Blick auf die politische Diskussion um die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative und mit Blick auf die Stärkung der Fachkräfte-Initiative könnten hier insbesondere mit der Individualbesteuerung die Frauen für den Arbeitsmarkt mobilisiert werden, was ich aus wirtschaftlicher Sicht als absolut zentral erachte.

Zudem gilt es deutlich zu unterstreichen, dass die Individualbesteuerung als modernes Familienbesteuerungsmodell gilt, das eben auch den sozioökonomischen Entwicklungen, dem gesellschaftspolitischen Wertewandel der letzten Jahre und der Gleichstellung von Frau und Mann Rechnung trägt.

Vor diesem Hintergrund ist die Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrates der Auffassung - sie hat die dementsprechende Motion eingereicht -, dass nun konkrete Modelle vorgelegt werden müssen, und zwar unter Konsultation der WAK. So soll der Kritik des Bundesgerichtes von 1984 Rechnung getragen werden, und die ungleiche Steuerbelastung von Ehepaaren und Konkubinatspaaren soll entsprechend aufgenommen beziehungsweise abgeschafft werden.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen und einer gesellschaftlich fortschrittlichen Lösung den Weg zu bahnen. [PAGE 315]