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Weibel Thomas · Nationalrat · 2016-03-10

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-03-10

Wortprotokoll

Heute ist das Ehegattenmodell am weitesten verbreitet. Das bedeutet: Die Frauen steuern in der Regel den kleineren Beitrag zum Einkommen bei. Dies hat verschiedene Ursachen. Ich erwähne das Lohnniveau der Frauenberufe; ich nenne die Möglichkeit, dass Frauen weniger Erfahrung haben, weil sie vielleicht eine Babypause gemacht haben. Frauen arbeiten auch mehr Teilzeit - das ist eine Tatsache. Hinzu kommt dann noch, dass die Progression genau diesen Zuerwerb der Frauen am stärksten belastet.

Der vom Bundesrat sehr rasch - wofür wir uns bedanken - vorgelegte Bericht zeigt klar auf, dass die Individualbesteuerung diesen Verhältnissen entgegenwirken würde. Denn die Ehepartner würden einzeln besteuert, es entstünde keine Abhängigkeit von den verschiedenen Einkommensverhältnissen, und es würde funktionieren, als wären es zwei unverheiratete Personen.

Die Einführung der Individualbesteuerung ist interessant und führt dazu, dass beide Ehepartner motiviert werden, berufstätig zu sein. Sie ermöglicht es, der aus der Progression resultierenden Mehrbelastung zu entgehen. Damit fördert sie die egalitäre Verteilung des Erwerbseinkommens auf beide Partner. Die Individualbesteuerung setzt bei den im Bericht aufgelisteten Modellen den höchsten Anreiz für den Eintritt ins Erwerbsleben.

Wir haben es bereits gehört: Das Potenzial wird auf 50 000 zusätzliche Vollzeiterwerbende geschätzt. Dieser Beschäftigungseffekt ist sicher positiv. Die Beschränkung der Zuwanderung ist ja vom Volk gewollt. Die Fachkräfte-Initiative versucht, auf dem Potenzial der Frauen aufzubauen. Also müssen wir diese Aktivitäten unterstützen. Wollen oder können wir auf dieses Potenzial verzichten? Unsere Antwort ist ganz klar: Nein!

Wenn die reine Individualbesteuerung modifiziert wird, dann werden klar die Anreize sinken, und entsprechend wird auch der Beschäftigungseffekt kleiner sein.

Die Umsetzung der Individualbesteuerung wird finanzielle Auswirkungen haben. Der Bericht zeigt auf, dass in der kleinsten Umsetzungsform mit Mindereinnahmen von 240 Millionen Franken gerechnet wird. Es wird aber auch ausgeführt, dass dann etwa eine Million Haushalte höher besteuert werden. Will man das korrigieren und niemanden schlechterstellen, so entstehen Mehrkosten von über 2,3 Milliarden Franken.

Wir erlauben uns aber, die Besitzstandwahrung zu hinterfragen. Diese erleichtert sicher den Systemwechsel. Man kann sich an der Urne eine Mehrheit verschaffen, indem man niemandem wehtut. Aber der Besitzstand sollte nicht sakrosankt sein. Bezüglich Ausfällen muss man auch bedenken: Der Bericht hat statisch gerechnet. Er liefert eine statische Betrachtung. Wenn wir auch die dynamischen Effekte berücksichtigen, werden die Zahlen ganz anders aussehen. Denn mit den 50 000 Vollzeitpensen werden auch Einkommenssteuern und Sozialabgaben bezahlt, es wird eine zweite Säule in der Altersvorsorge aufgebaut, und in der Folge werden sicher weniger Ergänzungsleistungen beantragt werden müssen. Für uns ist also klar: Nach dynamischer Betrachtung werden die Ausfälle nicht die Höhe der prognostizierten 2 Milliarden Franken erreichen.

Als Gegenargument hat Kollega Gmür den Mehraufwand bei der Einreichung von zwei Steuererklärungen angeführt. Das wurde bereits mit der Frage ausgedeutscht. Im Bericht wurde auch darauf eingegangen. Wenn das wirklich so sein sollte, wären, davon geht man aus, 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen zu prüfen. Aber wie der Fragende es bereits angeführt hat, sind auch wir der Meinung, dass das ein vorgeschobenes Argument ist. Denn es ist technisch ohne Weiteres möglich, weiterhin eine gemeinsame Steuererklärung einzureichen und diese mit einem spezifischen Algorithmus auszuwerten. Selbstverständlich braucht man dazu neue Programme. Es braucht Anpassungen, aber das ist ein einmaliger Aufwand, der eben nicht wiederkehrend ist.

Es ist auch klar, dass die Individualbesteuerung nur dann Sinn macht, wenn auch die Kantone nachziehen, denn es wäre administrativ nicht zu bewältigen, wenn auf Bundesebene eine Individualbesteuerung vorgenommen würde und die Kantone die Paare gemeinsam besteuern würden. Auch ist zu berücksichtigen und zu bedenken, dass es einen Anpassungsbedarf infolge der Prämienverbilligungen, Ergänzungsleistungen, Krippenbeiträge oder Stipendien gibt. Überall müssen die Erhebungsgrundlagen und Berechnungsmethoden neu definiert werden.

Für uns Grünliberale ist klar, dass das Problem nach dem Volksnein am 28. Februar bestehen bleibt. Die Ungerechtigkeiten im Steuersystem zwischen Konkubinats- und [PAGE 316] Ehepaaren müssen bereinigt werden. Wir Grünliberalen wollen dies tun, aber ohne neue Ungerechtigkeiten und Ungleichheiten zu schaffen. Die einzige Möglichkeit dazu ist die Einführung der Individualbesteuerung. Dabei sind wir auch bereit, Modifikationen zu prüfen.

Wir nehmen den Bericht zur Kenntnis und bitten Sie, die Motion anzunehmen.