Germann Hannes · Ständerat · 2016-03-14
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-03-14
Wortprotokoll
Sie haben es vom Kommissionssprecher, dem Präsidenten der WAK, gehört. Wir haben mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Ich bin einer der beiden, die sich enthalten haben. Dies ist zum einen so, weil ich persönlich dem automatischen Informationsaustausch stets kritisch respektive ablehnend gegenübergestanden bin. Auf der anderen Seite gehen mit diesem System einige Fragen einher, die es in Zukunft noch zu klären gilt.
Zunächst aber sollten wir auch sagen, was positiv ist. Da darf man sicher sagen, dass der Bundesrat jetzt sehr rasch eine Lösung mit einem unserer wichtigsten Partner, nämlich der EU, vorschlägt. So kriegt man praktisch auf einen Streich alle EU-Länder mit ins Boot. Allerdings stellt sich dann die Frage, ob es nicht allenfalls besser gewesen wäre, Abkommen mit den einzelnen Staaten auszuhandeln; das wäre ja auch möglich gewesen. Ich verweise darauf, dass wir beispielsweise Abgeltungssteuerabkommen mit dem Vereinigten Königreich, das nach wie vor gilt - das haben wir noch -, und mit Österreich haben. Es ist dann leider nichts daraus geworden, das mit weiteren Staaten zu machen, weil die EU als Ganzes den automatischen Informationsaustausch haben wollte. Aber es ist nicht nur die EU, die das wollte, sondern es ist vor allem auch die OECD, bei der wir Mitglied sind und bei der das Einstimmigkeitsprinzip herrscht - allerdings heisst das dann "Einvernehmen", und wer sich nicht ausdrücklich dagegen wehrt, hat dann halt auch einvernehmlich gehandelt und ist dann in der Pflicht. Wir gehören nun einmal dazu. Aber wie gesagt, es wirft [PAGE 161] Fragen auf bei Staaten, die nicht alle Standards gleichermassen einhalten, wie wir uns das von westeuropäischen Staaten gewohnt sind. Hier mache ich offen ein paar Vorbehalte und erlaube mir, noch Fragen zu stellen, die uns Herr Bundesrat Maurer sicher auch beantworten kann.
Eine generelle Frage betrifft speziell die EU, die Zinsbesteuerung. Wir wissen, wir haben das Zinsbesteuerungsabkommen; unter diesem rechtlichen Mantel können wir elegant den automatischen Informationsaustausch implementieren. Ich frage aber, Herr Bundesrat Maurer: Wäre nicht die Aufhebung der heute geltenden Zinsbesteuerung, die eine eigentliche Sicherungssteuer ist, die logische Konsequenz aus dem Übergang von der Zinsbesteuerung zum automatischen Informationsaustausch? Wie sieht dies der Bundesrat? Auf wann plant er - falls überhaupt -, bei der Verrechnungssteuer den Übergang vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip zu realisieren?
Zur zweiten Frage: Wie gedenkt der Bundesrat den automatischen Informationsaustausch gegenüber Staaten zu handhaben, in denen die rechtliche Einhaltung der Rahmenbedingungen nicht einwandfrei gewährleistet ist? Die Informationen dürfen ja einzig zu Steuerzwecken verwendet werden. Aber - ich nehme jetzt absichtlich ein etwas abstruses Beispiel, um keinem Staat zu nahe treten zu müssen -, was glauben Sie, hätte das Nazi-Regime des letzten Jahrhunderts gemacht, wenn es diese Informationen ausschliesslich zu Steuerzwecken automatisch erhalten hätte? Was wäre geschehen mit den Geldern aus dem Umfeld der Zarenfamilie oder von sonst politisch in Ungnade gefallenen Leuten? Das wäre nicht auszumalen gewesen. Und es gibt auch heute noch Staaten, wir wollen ja nichts beschönigen, in denen die Gewaltentrennung nicht so etabliert ist, in denen der Rechtsstaat nicht denselben Standard hat, wie wir ihn erreicht haben. Da stellen sich schon gewisse Fragen, wenn wir diesen Behörden einfach blindlings Daten liefern.
Darum frage ich Sie: Wer trägt letztlich die Verantwortung dafür, wenn sensible Kundendaten aus der Schweiz beispielsweise in falsche Hände gelangen? Ist der ausländische Vertragsstaat dann für den Missbrauch verantwortlich, oder ist es allenfalls die Eidgenössische Steuerverwaltung als Transitstelle? Sie liefert ja diese Daten. Oder ist es am Schluss gar die Bank, die zum automatischen Informationsaustausch verpflichtet ist? Oder am Schluss, um es noch etwas weiter zu treiben, der arme Bankangestellte, der in seinem Bemühen, ja keinen Fehler zu begehen, allenfalls sogar zu viele Angaben macht?
Dann hätte ich noch eine Frage, die die USA betrifft. Mit den USA haben wir ja ein Sonderregime, das zwar jetzt auch unter den OECD-Richtlinien läuft, aber die OECD-Richtlinien gelten für alle, für die ganze Welt, nur nicht für die Vereinigten Staaten! Sie haben nämlich via Fatca die Reziprozität nicht ausdrücklich zugesichert. Und neuerdings treten einzelne Gliedstaaten auf dem Markt auf, um sich als Staaten zu profilieren, die Schutz vor diesen Standards bieten. Wir wollen nicht mit dem Finger auf andere zeigen, solange wir nicht selber reinen Tisch gemacht haben, aber hier stellen sich doch, Herr Bundesrat, für die Zukunft gewisse Fragen.
Jetzt, Herr Präsident, bin ich nicht sicher, ob das Abkommen mit Australien nachher separat behandelt wird. Die letzte Frage werde ich dann zu Australien stellen.
Aber im Grossen und Ganzen, trotz dieser kritischen Fragen, danke ich dem Bundesrat für die Aushandlung dessen, was möglich war. Ich finde, da ist ein guter Anfang gemacht, obwohl ich dem System gegenüber weiter kritisch bleibe und ihm persönlich sicher nicht zustimmen werde. Aber das ist meine Auffassung, und darum stelle ich auch keinen Antrag, es sei nicht einzutreten. Wir haben uns auch den Realitäten der sich wandelnden Umwelt respektive Welt zu beugen.
In diesem Sinne plädiere ich für Eintreten. Ich werde mich aber für dieses erste Abkommen der Stimme enthalten.