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Schmid Martin · Ständerat · 2016-03-14

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-14

Wortprotokoll

Nachdem das Parlament im Dezember 2015 die rechtlichen Grundlagen für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) verabschiedet hat, sind zur Umsetzung die Abkommen mit den Partnerländern erforderlich. Heute diskutieren wir dazu einerseits das Abkommen mit der EU sowie andererseits beim nachfolgenden Traktandum den Bundesbeschluss zur Einführung des AIA mit Australien.

Vorweg kommen wir zum ersten Abkommen. Am 27. Mai unterzeichnete der Bundesrat den entsprechenden Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung eines Protokolls zur Änderung des Zinsbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU. Der Umsetzung des AIA mit der EU liegt das Staatsvertragsmodell zugrunde. Formell ist das unterzeichnete Abkommen ein Änderungsprotokoll, womit das seit 2005 bestehende Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU ersetzt wird und die nötigen Anforderungen des internationalen Standards erfüllt werden.

Das geänderte Abkommen soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Die ersten Daten sollen ab 2018 ausgetauscht werden, sofern das Genehmigungsverfahren in der Schweiz rechtzeitig abgeschlossen wird. Dieses Abkommen tritt an die Stelle des bisherigen Zinsbesteuerungsgesetzes und des Bundesgesetzes über die internationale Quellenbesteuerung. Deshalb verschwindet auch der alte Titel, und wie in Artikel 1 des Änderungsprotokolls festgehalten, wird neu vom AIA-Abkommen gesprochen. Aus juristischen Gründen müssen die alten Gesetze zur Abwicklung der Meldungen und Überweisungen aus den Vorjahren noch während einer gewissen Zeit in Kraft bleiben, bis man diese Gesetze gänzlich aufheben kann.

Der Ständerat ist Erstrat, und die WAK empfiehlt Ihnen ohne Gegenstimme bei 2 Enthaltungen den Bundesbeschluss zur Annahme.

Die Schweiz kann sich - das hat die Diskussion im Dezember gezeigt - der Standardsetzung beim Informationsaustausch und bei der Amtshilfe im internationalen Kontext nicht entziehen. Aus diesen Gründen hat das Parlament den AIA nach dem globalen Standard der OECD als neuen internationalen Standard akzeptiert. Der Entscheid, ob die Schweiz mit einem Staat den AIA einführen will, wird für jedes Land separat gefällt, bzw. es muss mit jedem Land bilateral ein Abkommen vereinbart werden. Es ist deshalb wichtig, dass die Schweiz bei jedem Land sehr sorgfältig prüft, ob dieses die von der Schweiz bei der Erarbeitung des globalen Standards geforderten Grundprinzipien einhält. Das sind hohe Ansprüche an die Einhaltung des Datenschutzes und des Spezialitätsprinzips, an die garantierte Reziprozität sowie an zuverlässige Regeln zur Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten bei allen Rechtsformen. Werden hier Mängel festgestellt, muss der Informationsaustausch umgehend ausgesetzt werden.

Gleichzeitig hat die Kommission klargemacht, dass es immer anzustreben ist, spätestens vor der praktischen Umsetzung von Vereinbarungen mit dem betreffenden Partnerstaat Fragen des Marktzugangs und der Regularisierung der Vergangenheit zu klären. Der Bundesrat hat signalisiert, dass er diese Punkte ebenfalls für wichtig hält.

Zum konkreten Abkommen: Die Kommission begrüsst es, dass das Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU in ein AIA-Abkommen umgewandelt und damit der Informationsaustausch mit allen 28 EU-Staaten gleichzeitig und einheitlich gemäss dem internationalen Standard geregelt wird. Für die Wirtschaft ist es auch wichtig, dass aus dem Zinsbesteuerungsabkommen die Bestimmungen betreffend die Quellensteuerbefreiung für grenzüberschreitende Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen übernommen werden. Das entspricht einer zentralen Forderung der schweizerischen Unternehmen.

Kritisch wird der Bundesrat zu beobachten haben, ob in der praktischen Umsetzung die Einhaltung des Datenschutzes wirklich durch alle einzelnen EU-Länder erfolgt. Auch die Einhaltung des Spezialitätsprinzips wird genau beobachtet werden müssen. Nicht gelöst werden konnten die Fragen des Zutritts der Finanzdienstleister zum EU-Markt. Dieser Punkt scheint zurzeit nicht lösbar, aber vielleicht will Bundesrat Maurer noch ein paar Ausführungen dazu machen.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, auf den Bundesbeschluss einzutreten und der Vorlage in der Gesamtabstimmung zuzustimmen.

Noch ein Hinweis zur Beratung, da ich mich in der Detailberatung nicht mehr melden werde, ausser es kommen Fragen vonseiten der Ratsmitglieder auf: Falls Sie sich zum Bundesgesetz über die Aufhebung des Zinsbesteuerungsgesetzes vom 17. Dezember 2004 und des Bundesgesetzes vom 15. Juni 2012 über die internationale Quellenbesteuerung melden wollen, müssen Sie das bei Artikel 2 des Bundesbeschlusses machen.

Mit diesen Ausführungen bitte ich Sie, der Kommission zu folgen.