AB 196573
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-03-14
Wortprotokoll
Wir haben mit diesem Abkommen mit Australien begonnen. Das sieht vielleicht nach "schnell" aus, aber mit unserem Verfahren mit Vernehmlassung, Botschaft und der Behandlung in beiden Räten brauchen wir entsprechend mehr Zeit. Das Abkommen mit Australien tritt auf den 1. Januar 2017 in Kraft. Das heisst, 2018 werden erste Daten ausgetauscht. Die Schweiz hat die Möglichkeit, Daten für das ganze Jahr 2017 auszutauschen. Australien wird 2018 Daten für das zweite Halbjahr austauschen, weil sie etwas später beginnen. Der Austausch soll aber ab 2018 funktionieren, die Inkraftsetzung soll Anfang 2017 erfolgen.
Nochmals: Weshalb Australien? Australien ist Mitglied der G-20. Es ist für den internationalen Standard ein Land, das entsprechend beachtet wird. Australien entspricht dem Profil der Staaten, mit denen man über den AIA verhandeln werde, wie der Bundesrat angekündigt hat. Es handelt sich um einen für seine Stabilität und Integrität bekannten Rechtsstaat. Australien vertritt die gleichen Werte und Rechte wie die Schweiz. Es kommt hinzu, dass in Australien nach den USA und Kanada die drittgrösste Auslandschweizergemeinschaft lebt. Es ist also auch aus dieser Optik ein wichtiges Land. Australien ist ein wichtiger Handelspartner, insgesamt auf dem 19. Rang, wenn man die EU-Staaten ausklammert, sogar auf dem 12. Rang. Umgekehrt ist die Schweiz sechstgrösster Direktinvestor in Australien. Es bestehen also lange und stabile wirtschaftliche Beziehungen zu Australien.
Zum weiteren Vorgehen: Wir können ja dieses Abkommen jeweils auf den 1. Januar in Kraft setzen. Mit dem Verfahren mit Botschaft und Zweitrat, das ich Ihnen geschildert habe und das Sie selbst bestens kennen, sind weitere Botschaften unterwegs, mit denen wir das entsprechende Abkommen auf 1. Januar 2017 in Kraft setzen können. Was nachher kommt, wird erst per 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt. Zum 1. Januar 2017 sind Botschaften an Sie unterwegs betreffend Island, Norwegen, Jersey, Insel Man, Japan, Kanada, Südkorea. Dies sind ebenfalls G-20-Länder oder Länder, die für uns wichtig sind. Die Frage, welche Länder später kommen - wie Singapur und weitere -, kommt dann im Laufe des nächsten Jahres. Damit haben wir die Möglichkeit, uns auch international abzustimmen, sodass wir eigentlich auch international mit den wichtigsten Konkurrenzplätzen der Schweiz indirekt kohärent sind. Wir können in diesem Verfahren darauf Rücksicht nehmen.
Wir gehen davon aus, dass die Dynamik beim Abschluss von Verträgen sehr rasch zunehmen wird. In den meisten anderen Ländern ist dafür ein Regierungsentscheid notwendig; das kann man innerhalb von wenigen Wochen beschliessen, im Gegensatz zu unserem demokratischen Verfahren mit beiden Kammern. Wir müssen somit eher davon ausgehen, dass wir bezüglich Anzahl in den nächsten Monaten überholt werden. Das gibt uns dann die Möglichkeit, die Verhandlungen etwas zu steuern, mit Ländern, mit denen wir das machen können und machen wollen.
Zur Frage der missbräuchlichen Verwendung von Daten: Diese Frage haben wir meiner Meinung nach gerade mit Australien im Detail mustergültig abgeklärt: die Rechtsauffassungen, den Datenschutz. Australien verfügt über die gleichen Werte wie wir, über die gleiche Praxis wie wir.
Ich gehe davon aus, dass diesem Problem auch im internationalen Kontext hohe Sensibilität entgegengebracht wird. Da steht man unter internationaler Beobachtung. Nicht nur wir mit einem Partnerstaat, sondern auch andere Länder werden darauf achten, wie das funktioniert, wie das gehandhabt wird, und damit sind die Interventionen aus der Staatengemeinschaft eigentlich programmiert, wenn das läuft. Sollte tatsächlich ein Missbrauch mit Schweizer Daten passieren, gibt es Reziprozität. Das heisst, wir müssen mit diesem Staat verhandeln, wie man weiter vorgeht.
Wir denken, mit den Staaten, die jetzt auf unserer Liste stehen, sollten sich diesbezüglich keine Probleme ergeben, denn diese Frage wird von beiden Staaten, die an einem solchen Abkommen beteiligt sind, intensiv geprüft. Italien hat natürlich genau die gleichen Vorbehalte oder die gleichen Bedenken, wie sie Herr Germann geäussert hat und wie wir sie auch haben. Also auch hier besteht die gleiche Mentalität. Man versucht, im Voraus auszuschliessen, dass das passieren kann. Für uns heisst das, was ich schon vorhin gesagt habe: Ganz mit jedem Staat dürfte ein AIA noch nicht möglich sein. Dort, wo die entsprechende Rechtsstaatlichkeit, der entsprechende Datenschutz nicht gegeben ist, ist auf absehbare Zeit auch kein Datenaustausch möglich.
Mit Australien haben wir die Gelegenheit, mit einem Land, das international eine hohe Reputation als Rechtsstaat geniesst, ein Abkommen zu schliessen, das den Wirtschaftsstandort Schweiz stärkt. Ich glaube, das ist das Programm für die nächsten Jahre. Wir haben einen internationalen Standard zu erfüllen, der den Finanz- und Wirtschaftsplatz der Schweiz stärkt, indem wir belegen, dass wir mittun, dass wir das sorgfältig prüfen, dass wir mit rechtsstaatlichen Staaten entsprechende Abkommen haben, und das wird dem Finanzplatz Schweiz auf die Dauer weiter zu Ansehen verhelfen.
Ich bitte Sie, auf dieses Abkommen mit Australien einzutreten und ihm zuzustimmen. Es ist das erste, weitere habe ich genannt. Diese Botschaften werden Sie dann im Laufe dieses Jahres noch erreichen, die meisten sind zurzeit noch in der Vernehmlassung.