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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2002-03-12

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-03-12

Wortprotokoll

Formaljuristisch hat Herr Joder Recht: Der Bundesrat kann in diesem Fall den Zeitpunkt der Abstimmung bestimmen, er kann die Abstimmung ansetzen. Es ist formaljuristisch nicht möglich, hier mit einem Ordnungsantrag aus dem Parlament verbindlich einzugreifen.

Ich verstehe den Ordnungsantrag Thanei allerdings als ein Signal, nicht als einen verpflichtenden Auftrag. Es ist ein Signal zuhanden des Bundesrates, dass er sinnigerweise und auch im Sinne einer effizienten Behandlung einer Abstimmungsvorlage im Volk den Termin so wählt, dass wir nicht gleich mehrere Abstimmungen hintereinander zu Mietrechtsfragen haben. Es wäre wirklich ein Unsinn, wenn in unserer Kommission der indirekte Gegenvorschlag in den nächsten Monaten weiter beraten würde, wenn wir das Modell, auf das sich der Nationalrat das letzte Mal verständigt hat, weiterdiskutieren und mit dem "accord romand" vergleichen würden und wenn wir nach wenigen Monaten zu einer Lösung kämen, die anschliessend - wenige Monate nach der Abstimmung über die Volksinitiative - auch wieder dem Rat und dem Volk vorgelegt werden müsste.

Ich füge noch ein weiteres Argument an: Es ist meines Erachtens auch ein Akt der Fairness und des Vertrauens, diesem Ordnungsantrag zuzustimmen. Warum? Ich habe mich vor einer Woche dafür eingesetzt, dass die Beratung über den indirekten Gegenvorschlag vom Programm dieser Session abgesetzt wird, dies deshalb, weil ich der Auffassung war, dass die Beratungen in der Kommission hätten vertieft werden müssen, bevor wir hier an den Rat gelang wären. Es wäre nun sehr unfair und nicht korrekt, wenn wir mit diesem Vorgehen, das wir beschlossen haben, auf kaltem Wege versuchen würden, die Initiative vom Gegenvorschlag zu trennen. Das war nicht die Absicht, und das kann nicht der Weg sein; es wäre kein fairer und anständiger Weg.

Die evangelische und unabhängige Fraktion stimmt dem Ordnungsantrag zu - selbstverständlich im Wissen und in der Meinung, dass dieser Antrag und der Entscheid des Parlamentes eine Meinungsäusserung des Parlamentes sind und vom Bundesrat auch als solche verstanden werden sollen. Wir können den Bundesrat mit diesem Antrag selbstverständlich nicht absolut verpflichten. Das ist auch nicht die Idee des Antrages.

Ich bitte Sie ebenfalls, diesem Ordnungsantrag Thanei zuzustimmen.

Damit ich vor der Schlussabstimmung zu Vorlage 1 nicht das Wort ergreifen muss, noch eine Bemerkung: Unsere Fraktion wird sich bei der Schlussabstimmung der Stimme enthalten. Wenn wir nicht wissen, was mit dem indirekten Gegenvorschlag passiert, möchten wir uns die Entscheidung offen halten, um gegenüber der Initiative dann definitiv Stellung zu nehmen, wenn dieser Gegenvorschlag klar vor dem Parlament liegt und wir wissen, was damit geschehen ist. Vorher möchten wir uns nicht festlegen. Wir haben die Initiative in der Diskussion abgelehnt. Sie hat einige Mängel; aber sie könnte immerhin gewisse Verbesserungen bringen. Da wir nicht wissen, ob die Verbesserungen, die wir im indirekten Gegenvorschlag vorsehen, zustande kommen, möchten wir uns nicht schon heute mit einem Nein zur Initiative festlegen.