Landolt Martin · Nationalrat · 2016-03-14
Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD · 2016-03-14
Wortprotokoll
Die BDP-Fraktion hat in Zusammenarbeit mit anderen Fraktionen eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche die eingetragene Partnerschaft beim Einbürgerungsverfahren der Ehe gleichstellen will, denn hier besteht Nachholbedarf, und zwar geht es um etwas, was wir ohne eine galaktische Diskussion rund um gleiche Rechte innerhalb einer liberalen Gesellschaft erledigen können: Der Verfassungsartikel, der heute zur Diskussion steht, regelt nur den Erwerb und den Verlust der Bürgerrechte, nicht mehr und nicht weniger.
Grundsätzlich bestand bereits bei der Revision des Bürgerrechtsgesetzes die Absicht, die eingetragene Partnerschaft und die Ehe in Bezug auf die Einbürgerung gleichzustellen. Dies war allerdings nicht möglich, weil die Formulierung in Artikel 38 Absatz 1 der Bundesverfassung dies nicht zulässt. Die Bundesverfassung beschränkt in der heutigen Version den direkten Erwerb des Bürgerrechts durch die abschliessende Aufzählung von Abstammung, Heirat und Adoption. Es geht also darum, die Verfassungsgrundlage zu erweitern, um etwas zu ermöglichen, was ebenso naheliegend wie selbstverständlich ist.
Die eingetragene Partnerschaft wurde als Rechtsinstitut für Paare begründet, die keinen Zugang zur Ehe haben. Auch diese Paare sollen Rechtssicherheit in verschiedenen zivilrechtlichen Fragen erhalten, so zum Beispiel in Steuer- oder Erbschaftsfragen. Das Bürgerrechtsgesetz soll nun vorsehen, dass auch eine ausländische Partnerin oder ein ausländischer Partner im Rahmen einer eingetragenen Partnerschaft nach einer gewissen Zeit die Möglichkeit hat, das Schweizer Bürgerrecht zu gleichen Voraussetzungen zu bekommen wie ein ausländischer Ehegatte oder eine ausländische Ehegattin. Dies ist im Sinne der damaligen Begründungen bei der Einführung der eingetragenen Partnerschaft eine durchaus logische Konsequenz, die weder die Ehe schwächt noch weitere Schritte präjudiziert. Wir werden in naher Zukunft in diesem Saal zwar noch die eine oder andere Diskussion darüber führen, ob und inwiefern die Gesetze unseren gesellschaftlichen Realitäten entsprechen und ob entsprechender Anpassungsbedarf besteht. Dies hat aber nichts mit dem Schritt zu tun, den wir heute machen. Heute geht es um eine Anpassung, die eigentlich auf Gesetzesebene schon länger fällig gewesen wäre, wenn dies nicht der Bundesverfassung widersprochen hätte.
Lassen Sie uns also die Bundesverfassung hier etwas offener und allgemeiner formulieren, und zwar idealerweise so, wie Ihnen das der Bundesrat für den entsprechenden Artikel vorschlägt.
Ich danke Ihnen, dass Sie auf die Vorlage eintreten.