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Quadranti Rosmarie · Nationalrat · 2016-03-14

Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2016-03-14

Wortprotokoll

Besten Dank für den umfassenden und informativen Bericht. Er zeigt eindrucksvoll die Entwicklung der EMRK und den Zusammenhang zur Schweiz.

Die EMRK bildet einen Baustein in der europäischen Grundwertegemeinschaft. Zu diesen Werten bekennt sich die Schweiz seit je. Es sind diese Werte, welche die Schweiz in ein Umfeld von Rechtssicherheit gebracht haben. Wie stünde die Schweiz da, wenn sie selber sich nicht mehr der EMRK verpflichtet sähe, wenn sie erwägen würde, diesen Vertrag zu kündigen, aus Unmut über ein Urteil oder aus parteiideologischen Gründen!

Denken wir daran: Als Folge der schweren Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zweiten Weltkrieg wollte man solche Gräuel in Zukunft verhindern. 1963 ist die Schweiz dem Europarat beigetreten und hat 1974 die EMRK ratifiziert. Die Schweiz zeigte damit den Willen, sich aktiv für das Völkerrecht einzusetzen. Natürlich haben sich die Fragestellungen der Zeit angepasst.

Die Verknüpfung der EMRK und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) als Kontrollinstanz geht auch auf Bestrebungen der Schweiz in diese Richtung zurück. Wenn es nun Stimmen gibt, die über den EGMR herziehen, muss man sich doch auch die Zahlen vor Augen führen: Weniger als 1,6 Prozent der Schweizer Beschwerdefälle am EGMR zwischen 1974 und 2013 haben zu einer Verurteilung der Schweiz geführt; bei insgesamt 5940 Beschwerden geht es da um lediglich 93 Fälle. Dies zeigt auch, dass die Schweiz als Rechtsstaat gut funktioniert. Doch auch uns tut ein Blick von aussen auf das Rechtssystem gut, weil sich eingefahrene Verfahren so infrage stellen lassen, was letztlich eine grössere Rechtssicherheit auch für uns garantiert. Auch die Schweiz bleibt vor sogenannten blinden Flecken ja kaum verschont.

Nun noch ein paar Worte zum negativ gefärbten Begriff "fremde Richter": Ist die ablehnende Haltung früher wie heute tatsächlich berechtigt?

1. EMRK und EGMR garantieren das Subsidiaritätsprinzip, die Achtung der innerstaatlichen Rechtsordnung, für welche sich auch die Schweiz immer starkmacht.

2. Der EGMR achtet die nationalen Werte einzelner Mitgliedstaaten.

3. Die Schweiz kann, gerade weil sie Mitglied ist und eine Vorreiterrolle hat, Einfluss auf die Weiterentwicklung des Gerichtshofes nehmen. [PAGE 369]

Mittlerweile sind die EMRK und die Schweizer Bundesverfassung eng miteinander verknüpft; nicht, weil dies fremde Richter für die Schweiz entschieden hätten, sondern weil die Grundwerte der EMRK auch unsere Grundwerte sind. Das heisst: Wenn wir hier austreten würden, würde die Schweiz zu einer Bittstellerin werden, nicht zu einer ernstzunehmenden Vertragspartnerin, auf deren Mitwirkung und Vorreiterrolle man ja bauen konnte. Die politische Glaubwürdigkeit unseres Landes wäre schwer getroffen, wenn wir hier nicht mehr dabei wären. Die Schweiz befände sich in einer unkalkulierbaren Isolation und könnte ihre Stimme in Strassburg nicht mehr zur Geltung bringen.

Deshalb nochmals besten Dank für den Bericht. Seien wir uns bewusst, dass die EMRK auch für uns eine grosse Bedeutung hat, weil sie eine positive Auswirkung auf die Schweizer Rechtsordnung hat, weil sie die Rechtssicherheit garantiert, weil sie durch die europäische Grundwertegemeinschaft ein verbindendes Element in Europa ist und weil sie uns den Zugang zum internationalen Menschenrechtssystem ermöglicht.