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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-03-15

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-03-15

Wortprotokoll

Herr Ständerat Fournier, der Bund übernimmt jetzt immerhin unbefristet die Teilfinanzierung der Agglomerationsprogramme; heute sind sie im Infrastrukturfondsgesetz befristet. Auch die Beiträge an die Bergstrassen sind neu unbefristet, ohne dass es irgendeinen Kanton stört, dass der Bund diese jetzt unbefristet auch nach 2027 - das geltende Gesetz schreibt das bis 2027 vor - vornimmt.

Die 60 Millionen Franken hier sind das Angebot der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK). Nach Variante 2 war es eben wie folgt: In der Verfassung ist geregelt, dass den Kantonen die nichtwerkgebundenen Beiträge zustehen. Deshalb muss auf der gleichen Stufe, also auch auf Stufe Verfassung, geregelt werden, dass der Bund bei der Auszahlung die Kompensationsforderung in Abzug bringen wird. Das hat Herr Ständerat Engler zu Recht gesagt. Es ist effektiv eine Folge des Kompensationsmodells 2. Wir können das dann aber nochmals im Nationalrat erläutern. Aus unserer Sicht - auch das Bundesamt für Justiz hat das nochmals angeschaut - ist das absolut korrekt. Wenn man Ihren Antrag annehmen würde, hätte das zur Konsequenz, dass die Kantone nur noch 32 Millionen Franken bezahlen würden. Ich nehme nicht an, dass das Ihr Ziel ist.

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