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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-03-15

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-03-15

Wortprotokoll

Nein, Herr Nationalrat Nidegger, das erinnert mich nicht an diese Vorfälle. Ich habe Ihnen gesagt, dass diese Einstellungsentscheidungen separat geführt werden. Es hat nichts mit den Strafurteilen zu tun. Die Behörden, die solche Einstellungsverfügungen bzw. solche Daten abrufen, müssen sich bewusst bleiben, dass die Unschuldsvermutung gilt. In diesem Sinne gehe ich nicht davon aus, dass die Abfrage dieser Daten bzw. diese Registrierung inquisitorische Ausmasse annimmt, sondern im Gegenteil: Das Wissen um den fortbestehenden Verdacht, solche Taten begangen zu haben, ist bei der Beurteilung einer Tat dienlich. Ich habe es erwähnt: Bei der häuslichen Gewalt werden solche Verfahren häufig eingestellt. Dann ist es wichtig zu wissen, ob es sich allenfalls um eine potenzielle Wiederholungstat handelt. Ich denke, gerade in diesem Bereich sind solche Informationen eben auch sehr wichtig.