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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-03-15

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-03-15

Wortprotokoll

Herr Ständerat, es ist eine verfassungsgemässe Pflicht von Bund, Kantonen und Gemeinden, die Bevölkerung vor Lärm zu schützen. Es ist kein Wunschprogramm. Es ist eine verfassungsgemässe Aufgabe jeder staatlichen Ebene betreffend die in ihrem Eigentum stehenden Strassen. Insofern verstehe ich Sie. Sie haben Recht: Das ist nicht immer leicht im Vollzug, in der [PAGE 201] Umsetzung, aber der Lärmschutz ist eine verfassungsgemässe Aufgabe, die in der Lärmschutzgesetzgebung und in der Verordnung konkretisiert ist. Die Kantone müssen das umsetzen. Indirekt geht es eben wirklich nur darum, dass man erstens die "Subventionitis" verlängert und zweitens dann die Sanierungsfristen verlängert. Der Gesetzgeber, also Sie selber, hat diese Fristen einst gesetzt und auch den Subventionstopf darauf ausgerichtet. Ich glaube, das ist immer noch richtig. Wir haben eben auch mehr Massnahmen zum Lärmschutz an der Lärmquelle in Aussicht gestellt und wollen nicht ohne Konkretisierung jetzt einfach die Frist für die Subventionierung verlängern.

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