Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-03-15
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-03-15
Wortprotokoll
Ich bin, glaube ich, in diesem Saal momentan die einzige Verfechterin des Finanzausgleichs und einer sauberen Finanzpolitik. Es ist natürlich schon so, dass diese Passstrassen nicht ins System passen. Ob jetzt gemäss der Mehrheit oder der Minderheit - Sie würden für zusätzliche Subventionen plädieren und damit auch die klare Zuständigkeit für die Strassenausgaben gemäss NFA aushöhlen. Sie als Ständeräte!
Erstens haben wir die Bundesbeiträge an die Kantone für die Hauptstrassen hier im Gesetz ja schon verankert; dabei berücksichtigen wir die Höhenlage und auch den Bergstrassencharakter bereits. Zweitens und jetzt noch unbefristet gibt es die Beiträge des Bundes an Hauptstrassen in Berggebieten. Ich habe eine ganze Liste von Passstrassen, die heute schon subventionsberechtigte Hauptstrassen sind. Nehmen wir Strasse auf die Schwägalp, die wir ja auch für die Schwingfeste brauchen. Dorthin führt eine subventionsberechtigte Hauptstrasse, eine Passstrasse. Im Gebiet des Kantons Graubünden, Herr Ständerat Engler, haben wir eine ganze Reihe von subventionsberechtigten Hauptstrassen - vom Flüelapass über den Malojapass zum Julierpass. Den Julierpass übernehmen wir jetzt mit dem Netzbeschluss sogar noch ins Nationalstrassennetz. Im Kanton Bern haben wir den Grimselpass, den Sustenpass, den Jaunpass, den Saanenmöserpass - eine ganze Liste von sogenannten Passstrassen, die kantonale Strassen sind, an die aber der Bund Beiträge bezahlt.
Jetzt möchte ich noch wissen, was der Unterschied ist zwischen diesen Passstrassen und einer "Passstrasse von nationaler Bedeutung" gemäss Artikel 15, das müssten Sie mir dann irgendwann einmal definieren.
Dann würde ich noch gerne wissen, wie wir diese Beiträge definieren und wie viel es kosten darf. Das muss ich einfach sagen: Wir sind jetzt wirklich grosszügig mit den Beiträgen an die Hauptstrassen der Kantone, bei denen der Bergstrassencharakter bereits eine Rolle spielt; zusätzlich verankern wir unbefristete Beiträge für die Hauptstrassen in den Berggebieten. Hier bitte ich Sie jetzt einfach, diese Rollenzuteilung NFA-konform zu respektieren. Wir leisten unsere Beiträge, das funktioniert gut, und deshalb bin ich hier jetzt wirklich auch strikt - einerseits aus finanzpolitischen Gründen, aber andererseits einfach auch, weil wir den NFA haben. Ich habe das Gefühl, dass Sie diesen NFA in jeder Session aufweichen, mindestens wenn es zugunsten der Berggebiete ausfällt. Bei aller Liebe zu den Berggebieten - das ist jetzt auch wieder so eine Überbeanspruchung des Föderalismus, eine Überbeanspruchung der Zuständigkeiten bei der Finanzierung der Strassen. Deshalb bitte ich Sie hier, sowohl den Mehrheits- als auch den Minderheitsantrag abzulehnen und beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.