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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2016-03-15

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2016-03-15

Wortprotokoll

Die Kommission Ihres Rates hat die am 27. September 2012 eingereichte Motion an ihrer Sitzung vom 15. Januar 2016 vorberaten. Auch hierzu liegt Ihnen ein entsprechender Bericht vor. Daraus ersehen Sie, dass Ihnen die Kommission ohne Gegenstimme beantragt, die Motion abzulehnen.

Warum? Zusammengefasst gesagt verlangt die Motion in zwei Punkten vom Bundesrat Folgendes: 1. Im Rahmen seiner Energiepolitik soll er Indikatoren festlegen, anhand derer regelmässig ermittelt werden kann, inwieweit die gesetzten Ziele mit den getroffenen Massnahmen bereits erreicht sind. 2. Der Bundesrat soll einen Rat einsetzen, in welchem die wichtigsten Akteure dieser Branche vertreten sind und [PAGE 199] dessen Aufgabe es ist, die Entwicklung zu verfolgen und dem Bundesrat und dem Parlament über die Wirkungen der Massnahmen und über allfällig notwendige Korrekturen regelmässig Bericht zu erstatten.

Der Bundesrat beantragt in seiner Stellungnahme vom 21. November 2012 die Annahme von Ziffer 1 und die Ablehnung der Ziffer 2 der Motion. Der Nationalrat folgte seinerseits am 6. Mai 2014 bei Ziffer 1 dem Antrag des Bundesrates und stimmte ihr ohne Gegenstimme zu, während er Ziffer 2 nicht ablehnte, sondern ihr mit 105 zu 66 Stimmen ebenfalls zustimmte.

Unsere Kommission kam in den Beratungen zu folgendem Ergebnis: 1. Das erste Anliegen der Motion ist mit der Vorlage der Energiestrategie 2050 bereits vollends erfüllt. Die konzeptionellen Arbeiten zu dem geforderten Monitoring laufen nämlich mittlerweile bereits, wobei das Ziel verfolgt wird, ein möglichst schlankes Monitoring aufzubauen, indem die Richtwerte der Energiestrategie in den Mittelpunkt gestellt werden. Zudem ist geplant, dass nach Inkrafttreten des Gesetzes jährlich ein Monitoringbericht publiziert wird, der die wichtigsten energiewirtschaftlichen und energiestatistischen Fakten beinhaltet. Alle fünf Jahre soll zudem ein sogenannter Fortschrittsbericht verfasst werden, der beispielsweise vertiefte Analysen zum Kosten-Nutzen-Verhältnis von Massnahmen und zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen oder zu den technischen Entwicklungen enthält.

2. Auch das zweite Begehren der Motion ist im Rahmen der Beratungen zur Energiestrategie bereits abschliessend behandelt worden. Der Nationalrat hat ja bekanntlich den Antrag der UREK-NR abgelehnt, eine solche vom Motionär geforderte Expertengruppe einzusetzen, die das Monitoring begleiten soll, womit er dem Bundesrat gefolgt ist.

Die Motion rennt also in Tat und Wahrheit wortwörtlich offene Türen ein. Konsequenterweise beantragen wir Ihnen darum einstimmig, die vorliegende Motion abzulehnen, weil das Anliegen erfüllt ist.