Flach Beat · Nationalrat · 2016-03-15
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2016-03-15
Wortprotokoll
Namens der grünliberalen Fraktion ersuche ich Sie, auf dieses Gesetz einzutreten, den Rückweisungsantrag abzulehnen und in der Beratung nachher überall der Mehrheit zu folgen. Ich werde in der Detailberatung dann auch nicht mehr das Wort ergreifen.
Worum geht es? In diesem gemäss Fahne rund 135 Seiten starken Werk fassen wir die gesamten Bestimmungen zum Strafregister in einem Gesetz zusammen. Wir fassen zusammen, welche Strafen und welche Massnahmen eingetragen werden, und wir beantworten die Frage, wie lange Strafen einzutragen sind. Dazu haben wir in der Beratung auch festgelegt, dass Strafen nicht mehr aus dem Strafregister gelöscht werden, sofern es um ganz schwere Verbrechen geht: Mord und ähnliche Dinge. Dort sollen die Einträge bis ans Lebensende im Register bleiben.
Wir haben mit diesem Gesetz aber auch die Qualität und die Praktikabilität verbessert. Wir legen fest, wer Einsicht nehmen darf, und zwar in welche Art von Einträgen, bis zu welcher der verschieden tiefen Stufen des Registers. Wir verbessern den Datenschutz, indem wir für die natürlichen Personen die AHV-Nummer als Referenz nehmen, um sie eindeutig zu identifizieren. Auch die Protokollierung, wer wann welche Daten abruft, führt zu einer Verbesserung der Qualität und letztlich auch des Datenschutzes für die Betroffenen.
Das Gesetz ist, wie gesagt, recht umfangreich. Aber es ist modular aufgebaut. Wenn Sie die Fahne durchlesen, stellen Sie fest, dass es um ein ganz klar und modular aufgebautes Register geht, wo sich wirklich jeder zurechtfindet, der mit solchen Abfragen zu tun hat. Das sind mittlerweile eben mehr Personen als vor einigen Jahren. Wir haben mit der Registrierung von Massnahmen wie beispielsweise Berufs- oder Rayonverboten auch neue gesetzgeberische Projekte mit aufgenommen, die Sie beschlossen haben.
Die Bürokratie wird nicht aufgebläht, sondern konzentriert, weil alle Stellen in den Kantonen, aber auch beim Bund wissen, wo sie was finden und wie lange das verzeichnet ist. Die Rückweisung macht in diesem Fall eben auch keinen Sinn. Es wird nichts Schlankeres dabei herauskommen, sondern Sie verlagern allenfalls die Bestimmungen in irgendeine Verordnung.
Die Grünliberalen haben sich die Frage, ob ein Unternehmensstrafregister eingeführt werden soll, nicht einfach gemacht. Die Frage stellt sich nämlich tatsächlich, ob dies einen erhöhten Nutzen bringt, auch für den Wirtschaftsstandort. Dies ist zum Beispiel auf der einen Seite der Fall, wenn ein Unternehmen sich im Ausland für irgendein Geschäft bewirbt und nachweisen muss, dass es als Unternehmen noch nie eine Strafe ausgesprochen erhalten hat. Auf der anderen Seite muss man aber sagen, dass solche Strafen in der Schweiz erstens sehr, sehr selten sind und zweitens letztlich ihr Nutzen für die Unternehmung oder die Gesellschaft [PAGE 384] fraglich ist. Denn was hat es für eine Folge, wenn sich ein Unternehmen in einem Bereich betätigt, in dem es irgendwann einmal verurteilt worden ist? Kann es dann keine solchen Aufträge mehr annehmen? Ja, dann wird sich die Unternehmung vermutlich auflösen oder ins Ausland abwandern. Oder was ist mit einem Unternehmen, das einen solchen Strafregistereintrag hat und dann fusioniert? Ich glaube, dann verwischt sich das Ganze schon, und die Regelung wird mehr Probleme auslösen, als sie letztlich Nutzen bringt. Die Frage, die sich beim Unternehmensstrafrecht hauptsächlich stellt, ist: Was wäre dann tatsächlich der Nutzen, und was wäre die allfällige Wirkung?
Die Grünliberalen bitten Sie, auf die Vorlage einzutreten, die Rückweisung abzulehnen und überall der Mehrheit zu folgen.