Lexipedia

Gössi Petra · Nationalrat · 2016-03-15

Gössi Petra · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-15

Wortprotokoll

Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt den Grundsatzentscheid der Mehrheit, welche kein Strafregister für Unternehmen einführen will, weil ein echter Bedarf für ein solches Register nicht ausgewiesen ist. Ein Unternehmensstrafregister mag vereinzelte Vorteile haben, wenn z. B. in seltenen Fällen ein guter Unternehmensleumund nachgewiesen werden muss. Was für uns aber viel schwerer wiegt, sind die Schwierigkeiten, die sich mit einem Strafregister für Unternehmen ergeben und die nicht befriedigend gelöst sind. Insbesondere sind Fragen nach der Abgrenzung zwischen einem Unternehmens- und dem Individualstrafregister unbeantwortet geblieben.

Der Registrierung von Straftaten von Unternehmen sind so enge Grenzen gesetzt, dass auf eine Legiferierung in diesem Bereich verzichtet werden kann. Grundsätzlich sind Unternehmen, wenn sie erfolgreich sein wollen, auf eine gute Reputation angewiesen. Falls sie diese nicht mehr haben, werden sie sich neu positionieren. So können Unternehmen z. B. fusionieren, Teile abspalten oder sich neu in einer anderen Form, z. B. in einer Holdingstruktur, organisieren. Was geschieht dann mit dem Strafregisterauszug? Auf solche Fragen gibt es keine befriedigenden Antworten. Was geschieht, wenn das Management aufgrund eines solchen Fehlers ausgewechselt wird? Oder wenn das Aktionariat wechselt? Die Vorlage ist in diesem Bereich nicht ausgereift.

Ein Unternehmensstrafregister ist aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten, wie sich ein Unternehmen entwickeln und neu positionieren kann, schwierig umsetzbar. Einzelne Unternehmen könnten sich diese Problematik im Hinblick auf eine rechtliche Verfolgung sogar ohne Schwierigkeiten zunutze machen, indem eine Umstrukturierung mit dem Ziel erfolgt, die strafrechtliche Verfolgung zu erschweren. Ein solcher Sachverhalt wird im Register nicht nachgeführt. In diesem Fall wirkt ein Registerauszug ohne Einträge irreführend. Falls ein Unternehmen voreilig liquidiert wird, weil ein drohender Eintrag ins Unternehmensstrafregister entsprechenden Druck ausübt, hat dies negative Folgen für die Gläubiger.

Ein Unternehmensstrafregister eignet sich somit nicht, Transparenz zu schaffen. Wenn ein neues Gesetz keine Wirkung entfalten kann, muss es nicht erlassen werden.

Aus all diesen Gründen spricht sich die FDP-Liberale Fraktion gegen die Schaffung eines Unternehmensstrafregisters aus und folgt der Kommissionsmehrheit.