Lexipedia

Schwander Pirmin · Nationalrat · 2016-03-15

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-03-15

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion unterstützt mehrheitlich die Minderheit, also Nichteintreten und die Rückweisung, wenn Eintreten beschlossen wird.

Frau Kollegin Kiener Nellen hat gesagt, wir lebten nicht mehr wie die Pfahlbauer, wir lebten in einer hochkomplexen Zeit, daher würden wir eine umfassende Gesetzgebung brauchen. Das mag sein. Aber die hohe Kunst der Politik besteht darin, unsere hochkomplexe Zeit einfach zu gestalten; das muss eigentlich das Ziel einer jeden Gesetzgebung sein.

Wir haben in diesem Bereich schon verschiedene Teilrevisionen durchführt. Es stellt sich jetzt die Frage, ob wir bei diesem Strafregistergesetz eine entsprechende Totalrevision brauchen. Die Totalrevision ist in der Botschaft und in der Kommission damit verkauft worden, dass wir eine gesetzliche Grundlage für das Unternehmensstrafregister schaffen müssten. Dann ist noch mit den schützenswerten Daten, den Zugangsrechten und den Anforderungen an die Sicherheit argumentiert worden.

Aber der Hauptpunkt ist weggefallen, beziehungsweise wir stimmen in diesem Saal selbstverständlich noch darüber ab. Aber der Ständerat hat den Hauptpunkt gestrichen, nämlich das Unternehmensstrafregister. Das ist eigentlich das Hauptargument für eine Totalrevision. Alles andere, der Umgang mit besonders schützenswerten Daten, die Erweiterung der Zugangsrechte und die Anforderungen an die Sicherheit, kann nach wie vor auf der Verordnungsstufe verbessert werden, dafür brauchen wir keine Totalrevision.

Wir sind klar der Meinung, dass neue Probleme für Betroffene auftauchen, wenn hier plötzlich - hören Sie bitte zu - rechtskräftige Einstellungsverfügungen eingetragen werden sollen. Wofür? Es geht hier nicht nur um rechtskräftige Einstellungsverfügungen bei Schwerstverbrechern; es geht auch um rechtskräftige Einstellungsverfügungen bei Verfahren, die von Verwaltungsstrafbehörden geführt werden. Solche rechtskräftige Einstellungsverfügungen sollen offensichtlich registriert werden. Wir sind generell dagegen, dass das gemacht wird.

Dasselbe gilt bei hängigen Strafverfahren. Wir von der SVP-Seite haben hier nicht hängige Strafverfahren bei Schwerstverbrechern im Visier; auch hier geht es um hängige Strafverfahren von Verwaltungsstrafbehörden. Braucht es da bei hängigen Verfahren tatsächlich eine Eintragung? Sogar wenn rechtskräftige Einstellungsverfügungen erfolgen, bleiben die Betroffenen bei Vergehen im Register. Wofür? Vorletzte Woche haben wir über das Ordnungsbussenverfahren gesprochen. Dort haben wir gesagt, bis zu einem gewissen Betrag müsse man die Sache vereinfachen und Bussen erteilen können. Jetzt wollen Sie wieder alles registrieren. Das ist genau die Frage, die wir in diesem Bereich vorletzte Woche gestellt haben.

Wir von der SVP-Seite wollen diese Erweiterungen nicht. Wir wollen Vereinfachungen. Ich bitte Sie daher, unseren Minderheitsantrag auf Nichteintreten oder wenigstens den Minderheitsantrag auf Rückweisung zu unterstützen, bei dem es darum geht, das Ganze zu vereinfachen; dies auch im Sinne der vorherigen Votanten, die gesagt haben, wir bekämen mehr Transparenz und es sei dann einfacher. Gerade im Bereich der hängigen Verfahren müssen wir die Sache massiv vereinfachen und klar abgrenzen, was wir registrieren wollen und was nicht.

Schwander Pirmin · Nationalrat · 2016-03-15 | Lexipedia | Lexipedia