Portmann Hans-Peter · Nationalrat · 2016-03-15
Portmann Hans-Peter · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-15
Wortprotokoll
Die Motion der WBK-NR 15.4081 verlangt vom Bundesrat die Ausarbeitung einer Strategie zur Modernisierung des Familienrechts, und das Postulat der WBK-NR 15.4082 verlangt vom Bundesrat, in einem Bericht einen sogenannten "'Pacs' [PAGE 409] nach Schweizer Art" ausserhalb der Ehe und unabhängig von der Geschlechterzusammensetzung zu prüfen.
Ihre Kommission beriet am 8. Oktober 2015 die im Bericht des Bundesrates zur Modernisierung des Familienrechts dargestellte Auslegeordnung und die Messung am geltenden Recht. Als Schwerpunkt in diesem Bericht kann die rechtliche Behandlung gleichgeschlechtlicher Beziehungen sowie faktischer Lebenspartnerschaften bezeichnet werden. Die Hauptfragestellung in diesem Bericht ist die Anerkennung und Regelung von weiteren Lebensformen neben der traditionellen Ehe von Mann und Frau in der Rechtsordnung.
Besondere Aufmerksamkeit erhielt in diesem Bericht der sogenannte Pacte civil de solidarité, also der "Pacs" in Frankreich. Es gibt diesen "Pacs" in Frankreich seit 2013. Es gibt also die Ehe und diesen "Pacs", welcher allen offensteht. Die neuesten Statistiken zeigen, dass in Frankreich 41 Prozent der Sich-Verheiratenden diesen "Pacs" und nicht mehr die traditionelle Ehe wählen.
Der Bundesrat will keine konkreten Gesetzesprojekte in die Wege leiten. Er wartet auf Aufträge aus dem Parlament; das schreibt er in diesem Bericht und hat dies auch in der Kommission dargelegt. Die Mehrheit der WBK-NR ist mit diesem bundesrätlichen Abseitsstehen nicht einverstanden. Rund 60 Prozent der Bevölkerung leben nicht mehr in einer traditionellen Ehe, gerade noch 27 Prozent der Schweizer Bevölkerung leben in Beziehungen, die dem traditionellen Familienbild entsprechen. Mehr als 10 Prozent der Bevölkerung leben in sogenannten Mehrpersonenhaushalten bzw. -familien, sprich, es sind Paare mit Kindern aus verschiedenen Beziehungen. Unsere Familiengesetzgebung, basierend auf den Vorlagen aus den Siebzigerjahren, entspricht also nicht mehr den heutigen gesellschaftlichen Realitäten. Das Bundesamt für Justiz hat in seinen Ausführungen in der Kommission denn auch attestiert, dass die Ehe ihr früheres Monopol als Lebensform verloren hat.
Darum fordert eine Mehrheit der WBK-NR vom Bundesrat eine Strategie, in der dieser auflistet, was er zu welchem Zeitpunkt zu tun gewillt ist. Vertieft soll ein "Pacs" nach Schweizer Art geprüft werden, bei dem z. B. die heutige eingetragene Partnerschaft für sogenannte Heteropaare geöffnet werden könnte. Es ist aufzuzeigen, wie man sich zu einer gesellschaftspolitischen Bundesstrategie stellt. Eine solche muss auch wissenschaftlich unterlegt sein, denn es fehlen uns im eigenen Land sozialwissenschaftliche Untersuchungen, wie man mit solchen Adoptivkindern in den Schulen umgeht, wie sie akzeptiert werden - gerade in der Diskussion über das Adoptionsrecht haben wir das gesehen. Das fehlt hier in der Schweiz. Auch sollen die verschiedenen Ämter für diese Strategie in eine Zusammenarbeit involviert werden.
Wir wollen also, Frau Bundesrätin, nicht einen weiteren Bericht vom Bundesrat. Wir wollen einen Aktionsplan, und zwar aufgrund der vom Bundesrat selber in diesem Familienbericht dargelegten Handlungsbedarfsliste; Sie selber haben dort eine Handlungsbedarfsliste formuliert. Wir wollen einen Aktionsplan dazu. Es gibt bereits sieben Vorstösse, die hängig sind. Ich nenne hier die Motion 15.3438, "Vereinfachung der Zivilstandsbezeichnung" - das kommt aus Ihrer Bedarfsliste. Leider hat der Bundesrat diese Motion jetzt zur Ablehnung beantragt. Wir möchten hier wissen, wohin die Reise gehen soll und was Sie als nächstes an die Hand nehmen werden.
Für eine Minderheit der WBK-NR ist der angesprochene Bericht zur Modernisierung des Familienrechts einseitig, weil er die Darstellung der Bedeutung der herkömmlichen Familie und der traditionellen Ehe vernachlässige. Die Minderheit kann eine Modernisierung des Familienrechts nicht unterstützen, weil dies aus ihrer Sicht massive gesellschaftliche und auch sozialrechtliche Konsequenzen hätte.
Der Bundesrat war bis jetzt in all diesen Fragen zurückhaltend. Er hat auch immer wieder darauf hingewiesen, vor allem im Vorfeld der Abstimmung über die Ehe- und Familien-Initiative der CVP, dass kein verfassungsrechtliches Präjudiz geschaffen werden sollte. Jetzt ist kein solches Präjudiz hier, und ich bin gespannt auf die Äusserungen der Frau Bundesrätin und darauf, zu erfahren, ob der Bundesrat gegenüber all diesen Fragestellungen jetzt ein bisschen offener ist.
Zusammenfassend stellt die Mehrheit der WBK-NR fest, dass die Realität, wie heute Beziehungs- und Familienformen gelebt werden, nicht mehr mit unserer Gesetzgebung in Einklang steht, der Bundesrat sich in gesellschaftlichen Entwicklungsfragen aber als Auftragsempfänger sieht und nicht selber tätig werden will. Aufgrund dieser Erkenntnisse beschloss Ihre WBK-NR mit 14 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen, die Kommissionsmotion 15.4081 dem Rat zu unterbreiten. Gleichzeitig beschloss Ihre Kommission mit 12 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, das Kommissionspostulat 15.4082 dem Rat zu unterbreiten. Die Überlegungen der WBK-NR zu diesem Geschäft gelten auch in Analogie zum von mir übernommenen Postulat Caroni 15.3431, zu welchem ich nicht mehr sprechen werde.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission, uns Folge zu leisten und all diese Vorstösse zu unterstützen.