Rickli Natalie Simone · Nationalrat · 2016-03-15
Rickli Natalie Simone · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-03-15
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen beliebt machen, die DNA-Daten gemäss Artikel 16 des DNA-Profil-Gesetzes nicht mehr zu löschen. Aus meiner Sicht gibt es keinen Grund, warum DNA-Daten von verurteilten Verbrechern jemals wieder gelöscht werden sollten. Das betrifft insbesondere Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe e, der besagt, dass fünf Jahre nach Ablauf der Probezeit bei bedingtem oder teilbedingtem Strafvollzug die DNA-Daten gelöscht werden. Dies betrifft insbesondere Sexual-, Gewaltstraftäter und Pädokriminelle, und zwar seit der Revision des Strafgesetzbuches im Jahr 2007.
Wir haben die DNA-Daten hier im Rat schon verschiedentlich thematisiert, und es war jedes Mal nicht der richtige Zeitpunkt. Es sagten zwar alle: "Doch, das müssen wir einmal vertiefen. Aber jetzt sollten wir das noch nicht revidieren."
In der Kommission für Rechtsfragen haben wir dann aufgrund dieses Antrages auch ein Postulat (16.3003) formuliert, das den Bundesrat auffordert, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, welcher die Nichtlöschung der DNA-Profile von verurteilten Straftätern prüft, sowie eine Evaluation der verschiedenen Löschfristen im DNA-Profil-Gesetz vorzunehmen. Darüber haben Sie ja letzte Woche abgestimmt, und dieser Bericht kommt jetzt.
Trotzdem möchte ich Ihnen beliebt machen, heute meinem Minderheitsantrag zuzustimmen, und zwar mit der Begründung von Bundesrätin Sommaruga: Sie hat dies beim Unternehmensstrafregister gesagt, wo ich zwar anderer Meinung war, aber sie hat Sie aufgerufen zuzustimmen, weil jetzt der richtige Zeitpunkt sei und weil das jetzt am günstigsten sei.
Ich möchte Sie aufrufen, heute zuzustimmen, weil es sonst wieder Jahre geht, bis wir dieses DNA-Profil-Gesetz revidieren. Sie alle erinnern sich an die schrecklichen Verbrechen, an den Vierfachmord in Rupperswil oder an die schwere Vergewaltigung der jungen Frau in Emmen. Die Täter konnten bis heute nicht gefunden werden. Die Hoffnungen der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden liegen jetzt bei den DNA-Daten; da werden ja aufwendige Untersuchungen vorgenommen. Natürlich kann ein Täter in diesem Fall nur gefunden werden, falls es sich um einen Wiederholungstäter handelt und die DNA-Daten vorhanden sind. Gerade bei Gewalt- und Sexualdelikten macht es meiner Meinung nach Sinn, dass wir diese Daten nicht löschen, dass wir eben der Polizei helfen, Verbrechen aufzuklären. Die letzten Zahlen, die mir vorliegen, sind aus dem Jahr 2012: Die Polizei hat damals anhand von DNA-Daten 5852 Täter ermittelt. Wir können uns vorstellen, dass wir noch mehr Täter ermitteln können, wenn eben genau diese DNA-Daten nicht mehr gelöscht werden.
Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen. [PAGE 406]