Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2016-03-15
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-15
Wortprotokoll
Im Namen einer Minderheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen beantrage ich Ihnen, bezüglich Entfernung, das heisst Löschung von Grundurteilen aus dem Strafregister dem einstimmigen Beschluss des Ständerates bzw. dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.
Es geht hier um die Frage, aufgrund welcher Länge von Freiheitsstrafen, von unbedingten Gefängnisstrafen oder von bedingt verhängten Gefängnisstrafen oder aber von Massnahmen, Therapien und Behandlungen Urteile eingetragen werden bzw. nach welcher bestimmten Frist diese Daten gelöscht werden können und müssen. Darum geht es.
Was schlägt der Bundesrat vor? Er hat eine Verschärfung vorgeschlagen, indem er in diesem Gesetzentwurf sämtliche Eintragungsfristen verlängert hat. Sämtliche Fristen zur Dauer eines Eintrags im Strafregister, die Sie heute in Artikel 369 des Strafgesetzbuches finden, sind also hochgefahren, das heisst verlängert worden, oft um fünf Jahre.
In der Vernehmlassung ist diese Verschärfung infolge der Verlängerung der Eintragungsfristen - wohlgemerkt: erst nach Verbüssen der Gefängnisstrafen beginnen diese Fristen zu laufen - teilweise begrüsst und teilweise kritisiert worden. Unter den Vernehmlassungsteilnehmern, welche den bundesrätlichen Entwurf, den wir jetzt hier haben, kritisiert haben, gab es diametral entgegengesetzte Positionen. Die einen fanden diese Verschärfungen, die Verlängerungen der Eintragungsfristen, viel zu weit gehend und nicht mehr verhältnismässig. Die anderen empfanden diese Fristverlängerungen als noch zu wenig weit gehend. Der Bundesrat hat einen Mittelweg gewählt und schlägt Ihnen die Fristen vor, die Sie jetzt in Artikel 32 vorfinden.
Im Ständerat gab es in der Detailberatung zu dieser Gesetzesbestimmung keine Wortmeldung und auch keinen Antrag. Die Diskussion wurde dann in unserer Kommission für Rechtsfragen durch einen Antrag verursacht, der letztlich eine Mehrheit fand und den Sie auf der Fahne vorfinden. Die Minderheit, die ich vor Ihnen vertrete, ist der Auffassung, dass der bundesrätliche Entwurf, der einstimmig und diskussionslos vom Ständerat übernommen worden ist, rechtssystematisch richtig ist, weil er auf dem bewährten System der heutigen Strafregistereintragsregelung aufsetzt, diese Fristen aber verlängert. Er gewährleistet auch die rechtsgleiche Behandlung ganz verschiedener Delikte bei gleicher zugesprochener Strafhöhe.
Das ist die Schwäche des Mehrheitsantrages: Er pickt wichtige Gewalt- und Sexualdelikte heraus und will diese lebenslänglich im Strafregister eingetragen lassen, bis zum Tod des Täters, der Täterin. Er lässt dabei aber andere Delikte, andere Deliktsgruppen aus - ich möchte nur beispielsweise Raserdelikte mit Personenverletzungen, Todesopfern oder Fahren in angetrunkenem Zustand mit schweren Körperverletzungen als Folge nennen. Das sage ich nur, um Ihnen aufzuzeigen, wie unsystematisch und rechtsungleich dieses Konzept der Mehrheit ist. Daher bleiben wir beim Antrag der Minderheit. Sie beantragt die Lösung des Bundesrates, die die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst und die der Ständerat einstimmig beschlossen hat.
Ich bitte Sie, dieses Thema heute zu bereinigen, indem Sie den Minderheitsantrag unterstützen. Dann hätten wir hier auch eine Differenz zum Ständerat eliminiert.