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Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2016-03-16

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-16

Wortprotokoll

Zur Ausgangslage: Entwicklungen in der EU und in der OECD haben dazu geführt, dass die Schweizer Unternehmensbesteuerung in die Kritik geraten ist. Für international tätige Unternehmen gelten heute in der Schweiz steuerliche Sonderregelungen. Im Ausland erwirtschaftete Gewinne werden in den Kantonen privilegiert besteuert. Diese steuerliche Begünstigung von Auslanderträgen entspricht nicht mehr den internationalen Normen, und die Schweiz ist deshalb unter Druck geraten.

Diese Sonderregelungen betreffen doch immerhin rund 24 000 Unternehmen mit 135 000 bis 175 000 Direktbeschäftigten. Diese Firmen haben eine grosse Bedeutung für die Wirtschaft und den Staat, sind sie doch für fast 50 Prozent der gesamten privaten Forschungs- und Entwicklungsausgaben verantwortlich. Ebenso profitieren Zuliefer- und Dienstleistungsbetriebe, also auch KMU, massgeblich von der Nachfrage spezialbesteuerter Unternehmen in der [PAGE 424] Schweiz. Fast die Hälfte der Gewinnsteuereinnahmen des Bundes stammt von diesen Gesellschaften mit Sonderbesteuerung, also rund 3,2 Milliarden Franken.

Damit wir diese international tätigen Unternehmen in der Schweiz halten können, sind ein rechtssicheres, verlässliches Steuersystem und eine wettbewerbsfähige Steuerbelastung für sie entscheidend. Schlussendlich ist es auch wichtig, wieder neue Firmen in die Schweiz ziehen zu können. Damit wir diesen international tätigen Unternehmen auch international verlässliche Rahmenbedingungen bieten können, müssen wir die Regeln unserer Unternehmensbesteuerung anpassen. Der Bundesrat hat in Zusammenarbeit mit den Kantonen deshalb diese Unternehmenssteuerreform III entwickelt.

Drei Ziele sollen dabei erreicht werden: die steuerliche Attraktivität der Schweiz erhalten, die internationale Akzeptanz der Schweizer Unternehmensbesteuerung wiederherstellen und die finanzielle Ergiebigkeit der Unternehmensbesteuerung sicherstellen. Dabei werden zwei Stossrichtungen vorgeschlagen: eine steuerpolitische und der finanzielle Ausgleich für die Kantone.

Zu den steuerpolitischen Massnahmen: Die bisherigen Steuerprivilegien werden abgeschafft. Steuerliche Spezialregelungen für mobile Erträge sind im gesamten OECD-Raum noch stark verbreitet. Es wäre deshalb riskant, vollständig auf solche Massnahmen zu verzichten. Für den kurz- und mittelfristigen Attraktivitätserhalt der Schweiz werden international nicht bestrittene Regeln eingeführt. Darüber werden wir in der Detailberatung noch mehr hören.

Zum finanziellen Ausgleich für die Kantone: Die Abschaffung der Sonderstatus betrifft insbesondere die Kantone. Die steuerlichen Sonderregelungen für mobile Erträge wie die Patentgewinne werden je nach Kanton Bestand haben. Jedoch werden längerfristig im internationalen Steuerwettbewerb wahrscheinlich Gewinnsteuersatzsenkungen im Vordergrund stehen. Die Kantone sollen diesbezüglich möglichst viel Handlungsspielraum erhalten und die Massnahmen dort, wo sie sinnvoll sind, einsetzen. Die Lasten im Zusammenhang mit den steuerpolitischen Veränderungen sollen gerecht verteilt werden. Mit Anpassungen am Finanzausgleich verhindert der Bund grössere Änderungen bei den Ausgleichszahlungen zwischen den Kantonen. Auch hierüber werden wir in der Detailberatung noch mehr hören.

Für die Kommission - es ist kein Minderheitsantrag gestellt worden - ist klar: Wenn die heute international umstrittenen Sonderregelungen ohne weitere Massnahmen abgeschafft würden, wären die Konsequenzen gravierend. Man schafft hier also nicht neue Privilegien, sondern man vermeidet einen volkswirtschaftlichen und finanziellen Schaden, welcher die Schweiz Zehntausende von Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen im einstelligen Milliardenbereich kosten würde. Ebenso ist die Rechts- und Planungssicherheit für die Unternehmungen zum jetzigen Zeitpunkt entscheidend, und die Revision darf nicht auf die lange Bank geschoben werden - so viel zum Rückweisungsantrag der SP-Fraktion. Die Kantone als Unternehmensstandorte und Direktbetroffene sind gefordert. Die Reform kommt ihnen jedoch dahingehend entgegen, dass sie ihnen Flexibilität in der Anwendung der verschiedenen Instrumente gibt. Sie unterstützt sie auch mit einem finanziellen Ausgleichsbeitrag.

Einige Kommissionsmitglieder - sie haben sich enthalten - stört es, dass wiederum neue Steuerprivilegien geschaffen würden. Jede Steuerstrategie, die auf Steuerprivilegien fusst, seit falsch. Ausserdem gefällt es ihnen nicht, dass keine Gegenfinanzierung vorgesehen ist. Man unterstützt jedoch die Abschaffung der Statusbesteuerung aus Gründen des internationalen Drucks und ist sich bewusst, dass gehandelt werden muss.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 16 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen, auf die Vorlage einzutreten.