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Müller Leo · Nationalrat · 2016-03-16

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-03-16

Wortprotokoll

Heute haben wir eine für den Wirtschaftsstandort Schweiz sehr wichtige Vorlage zu beraten. Es geht darum, Unternehmen in der Schweiz eine Perspektive zu bieten, damit diese die Schweiz nicht verlassen und hier weiterhin Arbeitsplätze anbieten. Heute Morgen haben wir ja gehört, dass es darum geht, eben Arbeitsplätze nicht kaputtzumachen. Diese Vorlage ist bestens geeignet dazu, das zu tun, sodass keine Arbeitsplätze kaputtgehen. Es geht auch um die Rechtssicherheit dieser Unternehmen.

Die vorliegende Steuergesetzrevision machen wir allerdings nicht ganz freiwillig: Mit der vorliegenden Vorlage soll die internationale Akzeptanz des Schweizer Unternehmenssteuersystems wiederhergestellt werden. Worum geht es?

Mit dieser Revision soll die besondere Besteuerung der sogenannten Statusgesellschaften abgeschafft werden. Der steuerliche Sonderstatus für Holdinggesellschaften, Domizilgesellschaften und gemischte Gesellschaften wird abgeschafft. Auf Bundesebene gibt es aber keine besondere Besteuerung dieser Gesellschaften, sondern das ist auf kantonaler Ebene erfolgt. Aber es trifft eben den Bund auch: Von den Steuereinnahmen von rund 7,5 Milliarden Franken, die von juristischen Personen stammen, stammt rund die Hälfte von solchen Statusgesellschaften. Wenn diese abwandern würden, hätte der Bundeshaushalt ein grösseres [PAGE 432] Einnahmenproblem, und dem wollen wir mit dieser Vorlage begegnen.

Es ist eine gute Lösung, und wir haben ein eminentes Interesse, dass diese Unternehmen hier in der Schweiz bleiben. Deshalb ist auch der Bund bereit, den Kantonen einen recht hohen Betrag zur Verfügung zu stellen, damit diese die Steuerausfälle kompensieren können; es geht um weit mehr als eine Milliarde Franken.

Es geht auch darum, mit dieser Vorlage den Kantonen Instrumente in die Hand zu geben, damit sie sich eine möglichst optimale Steuergesetzgebung zurechtlegen können. Es geht vor allem um vier Instrumente: erstens um die Patentbox, zweitens um die Inputförderung, drittens um die zinsbereinigte Gewinnsteuer und viertens um den Gewinnsteuersatz, den die Kantone bereits heute selber festlegen können.

Aus Sicht der CVP-Fraktion ist es gut gelungen, eine Vorlage zu unterbreiten, die einerseits die föderalen Interessen berücksichtigt und andererseits keinen Steuerwildwuchs zulässt. Sowohl der Bundesrat als auch die vorberatende Kommission sind in einem Punkt zu weit gegangen, nämlich bei der Abschaffung der Emissionsabgabe. Ich habe deshalb zu dieser Vorlage einen Rückweisungsantrag gestellt; wir kommen darauf zurück.

Zu den Steuerausfällen: Von linker Seite haben wir nun das Hohelied gegen diese Steuerausfälle gehört. Sie reden nur immer von Steuerausfällen, aber wenn Sie die Statistik angesehen hätten, hätten Sie eine andere Beobachtung gemacht, und diese gebe ich hier gerne wieder. In den letzten 25 Jahren ist nämlich das Steueraufkommen der natürlichen Personen um etwa das 2,5-Fache gestiegen. In der gleichen Zeit ist das Steueraufkommen auf Bundesebene von den juristischen Personen um das 4,5-Fache gestiegen. Sie haben richtig gehört: In den letzten Jahren haben die Unternehmen sehr, sehr viel zum guten Bundeshaushalt beigetragen, die Steuervolumen sind markant gestiegen. Wenn nun etwas korrigiert wird, kann man nicht sagen, es entstehen derart grosse Steuerausfälle, dass der Haushalt aus den Fugen gerät. Ich bitte Sie, dies bei der Beurteilung ebenfalls zu berücksichtigen.

Die CVP-Fraktion wird auf die Vorlage 1 eintreten und grösstenteils den Anträgen der Mehrheit der vorberatenden Kommission folgen. Bei einigen Artikeln wird sie die Minderheitsanträge unterstützen. Sie lehnt aber klar und deutlich den Rückweisungsantrag der SP-Fraktion ab. Es wäre nämlich zu gefährlich, wenn wir diese Vorlage zurückweisen, unnötig Zeit verlieren und den Unternehmen eine schlechte Basis schaffen würden, sodass diese die Schweiz verlassen müssten.