Pelli Fulvio · Nationalrat · 2002-03-12
Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-12
Wortprotokoll
Mit 14 zu 8 Stimmen beantragt Ihnen die Kommission, Artikel 28 Absatz 1ter zu streichen und dem Ständerat zu folgen. Es geht um die Taggelder, welche ausgerichtet werden können, wenn eine Person krank und somit nicht vermittelbar ist. Diese Taggelder wurden in der Vorlage von 34 auf 44 erhöht. Die Minderheit möchte - wie der Nationalrat in der ersten Beratung mit Stichentscheid der Präsidentin - den Versicherten, die mehr als 55 Jahre alt sind, eine Ausdehnung auf 66 Taggelder gewähren.
Laut der Mehrheit würde eine solche Regel ein Zeichen in einer falschen Richtung setzen und eine ungerechtfertigte Disparität zwischen Versicherten schaffen. Man sieht nicht ein, warum die Krankheit eines jungen Arbeitslosen und die Krankheit eines 55-jährigen Arbeitslosen in Bezug auf die Taggelder wegen der provisorischen Unvermittelbarkeit anders zu behandeln sein sollen. Wenn es einen Sinn hat, das Alter als erschwerendes Kriterium für die Vermittelbarkeit zu betrachten und deshalb mehr Taggelder - 520 statt 400 - für Arbeitslose über 55 vorzusehen, so beeinträchtigt das Alter zum Glück nicht die Erholungszeit nach einer Krankheit.
Der Antrag der Minderheit ist deshalb überflüssig, und ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.