Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2016-03-16
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-16
Wortprotokoll
Block 1 ist ein Kernstück der Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III. Damit kann die Finanzierung der Reform voll oder je nach Massnahme zumindest teilweise sichergestellt werden. Mit den verschiedenen Minderheitsanträgen in Block 1 kann so auch das dritte Ziel der Vorlage, das leider völlig aus den Augen verloren wurde, erreicht werden. Die Unternehmenssteuerreform III soll nämlich nicht nur eine kompetitive Unternehmenssteuerbelastung gewährleisten und die internationale Akzeptanz wiederherstellen, sondern auch die finanzielle Ergiebigkeit der Gewinnsteuern für Bund, Kantone und Gemeinden sicherstellen.
Die SP setzt sich dezidiert für eine Gegenfinanzierung ein, und zwar, im Sinne des Verursacherprinzips, durch jene, die von den Steuersenkungen profitieren, die Unternehmen und Aktionäre. Je nach Variante, wie wir die Unternehmenssteuerreform III umsetzen, reisst sie ein riesiges Loch in die Staatskasse. Die WAK-NR hat es bereits auf 1,45 Milliarden Franken Steuerausfälle beim Bund gebracht. Hinzu kommen dann noch je nach Ausgestaltung die Steuerausfälle in den Kantonen, Städten und Gemeinden.
Da haben wir aber eine Blackbox. Vieles sei nicht bezifferbar, wird uns gesagt. Und so geht die Spannweite von mehreren Hundert Millionen Franken bis zu Milliarden Franken von Steuerausfällen. Hier erlaube ich mir noch die Bemerkung, dass sich wohl kein Unternehmen auf ein Projekt einlassen würde, dessen Kosten so unklar sind. Als ehemalige Finanzchefin meiner Gemeinde hätte ich nie so handeln wollen oder können. Uns aber wird dies mit der Unternehmenssteuerreform III zugemutet. Das ist finanzpolitisch unverantwortlich. Und das tun wir in einer Situation, in der sich die Finanzlage des Bundes verschlechtert hat und in vielen Kantonen schon an allen Ecken und Enden gespart wird. Inzwischen sind auch schon Vorschläge auf dem Tisch, die gebundenen Ausgaben beim Bund zu kürzen, zum Beispiel bei den Sozialversicherungen. Ja, sollen dann die Rentnerinnen und Rentner oder Menschen mit Behinderungen oder Familien mit Prämienverbilligung die Zeche bezahlen?
Die SP hat bereits bei der Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform III Gegenfinanzierungsvorschläge gemacht und hat diese nun als Minderheitsanträge eingebracht. Die Minderheit Pardini verlangt die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer, wie sie notabene der Bundesrat in seiner Vernehmlassung vorgeschlagen hat; das wurde dann aber von den Vernehmlassungsteilnehmern abgelehnt. Damit würde endlich die heutige Ausnahmeregelung für private Kapitalgewinne beseitigt und eine gewichtige Lücke im Einkommenssteuerrecht geschlossen. Kollege Lüscher, es ist halt so, auf Bundesebene gibt es keine Vermögenssteuer, bitte vermischen Sie das nicht.
Wie in der Stellungnahme des EFD zu den Anträgen erläutert wird, sind mit einer Nichtbesteuerung privater Kapitalgewinne systematische Unterbesteuerungen, Steueroptimierungsmöglichkeiten und Fehlanreize verbunden. Aber auch die Aufhebung der steuerfreien Ausschüttung von Agio-Reserven, also des Kapitaleinlageprinzips, wie sie von der Minderheit Pardini verlangt wird, könnte einen wesentlichen Beitrag zur Gegenfinanzierung leisten. Das steuersystematisch stringenteste und ergiebigste Mittel zur Gegenfinanzierung ist aber die Aufhebung des Teilbesteuerungsverfahrens bei Dividenden, wie sie von der Minderheit Jans gefordert wird. Dies hätte Mehreinnahmen beim Bund von 300 Millionen und bei den Kantonen von rund 900 Millionen Franken zur Folge. Damit könnte sich der Bund die Erhöhung des Kantonsanteils sparen und müsste nicht noch weitere Leistungsabbaupakete schnüren.
Kollege Müller, die 76 Millionen Franken fallen, so betrachtet, alleine auf die Teilbesteuerung. Aber wir sagen ja, mit den 900 Millionen Franken, die die Kantone aus der Vollbesteuerung hätten, müsste der Bund nicht einen höheren Anteil an der Bundessteuer den Kantonen abliefern. Die Erwähnung dieser Summe haben Sie vorhin unterschlagen.
Die Kantone würden damit auch finanziellen Handlungsspielraum bekommen. Als Minimallösung soll die Teilbesteuerung, wie vom Bundesrat verlangt, auf mindestens 70 Prozent vorgeschrieben werden. Wir unterstützen daher auch den Minderheitsantrag Schelbert. Wenn nun alle monieren, dass die Kantone dann schnell wieder wechseln müssten: Die Kantone haben in der Vernehmlassung diesen Wechsel zu einer höheren Teilbesteuerung gutgeheissen. Die Finanzdirektorenkonferenz empfiehlt ein Ja, mein Kanton Luzern empfiehlt ein Ja und eben die Konferenz der Kantonsregierungen auch.
Ich bitte Sie, die Minderheitsanträge zur Gegenfinanzierung der Unternehmenssteuerreform III zu unterstützen und damit zu verhindern, dass die privaten Haushalte, sei dies mit höheren Gebühren und Steuern oder mit einem Abbau von staatlichen Leistungen, die Zeche für diese Reform bezahlen müssen.
Lassen Sie mich noch ein Wort zur sogenannt dynamischen Betrachtungsweise sagen: Ich komme aus einem Kanton, der uns die dynamische Betrachtungsweise schon jahrelang vorgaukelt. Nur: Unsere Dynamik geht nach hinten los. Heute um 14 Uhr wird die Luzerner Regierung zu erklären versuchen, wie sie die zusätzlichen 330 Millionen Franken einsparen will. Zwangsferien reichen da natürlich längst nicht mehr, das ist Ihnen allen ja auch klar. Es werden beispielsweise Institutionen, die Menschen mit Behinderung betreuen, massiv drankommen, wie alle anderen auch. Wenn Sie behaupten, dass damit Steuererträge wie Manna vom Himmel fallen, dann muss ich Sie auch enttäuschen: Der Kanton Luzern hat zwar ein Wirtschaftswachstum, das BIP pro Kopf ist in den letzten Jahren gewachsen, und er hat ein Bevölkerungswachstum und mehr juristische Personen, aber die Steuererträge sind bei den juristischen Personen auf das Niveau von 2003 und darunter gesunken. Also: Die [PAGE 440] Erfahrung, die ich mit dieser Dynamik gemacht habe, ist leider eine andere. Es ist das Gegenteil: Schwächung.