Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2016-03-16
Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-16
Wortprotokoll
Zunächst eine Zusammenfassung zu allen Minderheitsanträgen:
Bei der Kapitalgewinnsteuer haben wir den Antrag Pardini mit 19 zu 6 Stimmen abgelehnt, und die Kommission empfiehlt Ihnen, der Mehrheit zu folgen.
Über die Kapitalgewinnsteuer wurde bereits mehrere Male in der Schweiz abgestimmt, und sie wurde immer wieder deutlich verworfen. Die Kapitalgewinnsteuer ist wenig ergiebig und administrativ aufwendig. Die Ergiebigkeit dieser Steuer wäre bei systematisch korrekter Ausgestaltung fraglich. Das widerspricht dem Ziel der Vorlage. Die Besteuerung des Vermögens ist in der Schweiz schon vergleichsweise hoch und darf daher nicht durch eine weitere Steuer der Erträge belastet werden. Die Einnahmen durch eine Kapitalgewinnsteuer sind ausserdem volatil, da sie von der Entwicklung auf dem Kapitalmarkt abhängig sind. Diese Massnahme würde den Steuerstandort durch eine neue und umständliche Steuer massiv schwächen.
Bei der Teilbesteuerung der Dividenden haben wir den Antrag Schelbert wie auch den Antrag Jans mit 19 zu 6 Stimmen abgelehnt. Auch hier empfiehlt Ihnen die Kommission, der Mehrheit zu folgen.
Mit der Teilbesteuerung wurde eine rechtsformneutrale Besteuerung eingeführt. Der Gewinnsteuersatz beim Bund bleibt unverändert. Deshalb gibt es auch keinen Grund, diese Teilbesteuerung beim Bund zu ändern. Die Unternehmenssteuerreform III wurde vor allem für die Holdings und gemischten Gesellschaften, eben die Statusgesellschaften, ausgearbeitet. Die Änderung der Teilbesteuerung betrifft insbesondere die KMU und hat somit keinen direkten Zusammenhang mit dieser Unternehmenssteuerreform III. Die Gewinnsteuersätze sind in den Kantonen unterschiedlich hoch, eine schweizweit einheitliche Teilbesteuerung ist nicht sachgerecht.
Es ist noch nicht so lange her, dass die Kantone diese Teilbesteuerung eingeführt haben, teilweise über eine Teilbesteuerung, teilweise über eine Teilsatzbesteuerung. Den Kantonen soll es weiterhin freistehen, mit dieser Dividendenbesteuerung die wirtschaftliche Doppelbelastung zu mildern - diese Doppelbelastung bleibt eben. Noch einmal zur Doppelbelastung: Die Gewinne werden in der Firma besteuert, und aus diesen Gewinnen werden Dividenden ausgeschüttet, und diese Dividenden müssen von den Aktionären beim Einkommen versteuert werden.
Zur Ausschüttung der Agio-Reserven: Diesen Antrag Pardini haben wir mit 19 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Auch hier empfehlen wir Ihnen, der Mehrheit zu folgen.
Herr Bundesrat Maurer hat Sie bereits darauf hingewiesen: Steuersystematisch ist dieses Prinzip korrekt angewendet, da gibt es keine ernsthaften Argumente dagegen. Die Einführung war von dem her auch nie bestritten, auch international nicht. Bei der Kapitaleinlage handelt es sich um einen erfolgsneutralen Vorgang, weshalb ebenso die Rückzahlung erfolgsneutral erfolgen muss. Kapitaleinlagen sind von [PAGE 443] Teilhabern einbezahltes Kapital. Es hat nichts mit Gewinnen zu tun, es ist eben erfolgsneutral.
Sie haben es auch bei den Ausführungen der Fraktionssprecher gehört: Es gibt tatsächlich dynamische Effekte, die man nachweisen kann. Es gab eine namhafte Zahl von Ansiedlungen von ausländischen Firmen, und es wurden dadurch auch Arbeitsplätze geschaffen. Der Regulierungsfolgenabschätzung kann man auch entnehmen, dass bei einer Abschaffung mit Wegzügen gerechnet werden muss. Das Kapitaleinlageprinzip ist deshalb beizubehalten.