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Bäumle Martin · Nationalrat · 2016-03-16

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-03-16

Wortprotokoll

Sechs Punkte:

1. Die Kapitalgewinnsteuer als Gegenfinanzierung lehnen wir ab. Grundsätzlich könnte man eine Diskussion über eine Kapitalgewinnsteuer anstelle von z. B. der Vermögenssteuer, wie das in anderen Ländern ein Thema ist, einmal führen. So ein Systemwechsel ist allerdings sehr komplex, der Nutzen wäre sehr offen, und ob die Linke dann dafür wäre, ist sehr fraglich.

2. Teilbesteuerung der Dividenden, wie das der Bundesrat vorschlägt: Ich habe schon beim Eintreten gesagt, dass das unnötig ist. Die Kantone können diese Dividendenbesteuerung bereits mit der heutigen Gesetzgebung freiwillig im Rahmen dieses Paketes entsprechend verändern, wenn das bei ihnen Sinn macht. Beim Bund sind es 76 Millionen Franken, die verlorengehen, darum kann es letztlich nicht sein.

Aber beim Beibehalten, wie wir es in der Unternehmenssteuerreform beschlossen haben, geht es auch um Rechtssicherheit. Noch einmal kurz: Das ist nicht ein Verteilbonus für alle. Man muss eine Unternehmerin oder ein Unternehmer sein und mindestens 10 Prozent eines Unternehmens besitzen, damit man überhaupt in diesen Genuss kommen kann. Es geht nicht primär um AHV-Umgehung, das können auch die Kantone zum Teil wieder korrigieren. Es geht darum, dass zum Teil zu schwere Firmen, die über lange Jahre Kapital aufgebaut haben, es eben nicht herausgezogen, aber versteuert haben, dieses Kapital jetzt für die Besitzer, für die Eigner, zu einem reduzierten Satz herausnehmen können. In der Schweiz sind übrigens auch Frau Martullo-Blocher oder Herr Blocher nicht für alles verantwortlich. Die Ems-Chemie und ihre Mitarbeiter bezahlen auch Steuern, das heisst, wir sind eigentlich froh um so eine Firma, die noch privat von einer Patronin oder einem Patron geführt wird.

3. Die Vollbesteuerung ist ein Rückwärtsdrehen der Unternehmenssteuerreform II; das ist eigentlich eine Nichtrespektierung des Volkswillens, es ist eine Standortschädigung, und es ist ein Verzicht auf Rechtssicherheit, wie wir sie in der Schweiz haben müssen, damit eben das weiter gelingt.

4. Bei den Agio-Reserven, die steuerfrei sind, ist es ebenfalls das Gleiche: Unternehmenssteuerreform II, gleiche Rechtssicherheit, gleiche Standortfrage. Man muss auch festhalten, dass die Behauptung bezüglich dieser Steuerausfälle falsch ist. Agio-Reserven wären nicht in dieser Höhe ausgeschüttet worden, wenn diese Unternehmenssteuerreform nicht gelten würde. Zum Teil sind sie tatsächlich durch reduzierte Dividenden, die dann steuerlich waren, ersetzt worden. Aber das ist temporär; eine Firma kann nicht zwanzig Jahre lang Agio-Reserven ausschütten, aber eine gewisse Zeit ebenfalls zu schwere Kapitalien zurückführen. Also ist das eine absolut richtige Massnahme, die zu Steuerausfällen geführt hat, die aber nie so hoch sind, wie von linker Seite behauptet wird.

5. Die Steuerausfälle aus der Unternehmenssteuerreform II: Die behaupteten Steuerausfälle - das gilt auch für den Bundesgerichtsentscheid - sind nicht nachweisbar. Es sind entschieden weniger Steuerausfälle eingetroffen, zum Teil sind sie wegen der dynamischen Effekte in den Gemeinden nicht einmal sichtbar. Das hat damit zu tun, dass Wachstumseffekte und zusätzliche Effekte, die sonst gar nicht eingetreten wären, vermeintliche Steuerausfälle darstellen, es in Wirklichkeit jedoch nicht sind, denn das Geld wäre sonst gar nicht ausgeschüttet worden. Die natürlichen Personen haben durch das generelle Wachstum, also wegen zusätzlicher Arbeitskraft, mehr Steuern bezahlt.

Die Finanzkrise hat deutlich mehr Steuereinbrüche zur Folge gehabt, insbesondere reduzierte Gewinne bei den Banken, was auch mit der starken neuen Regulierung der Banken zu tun hat und damit, dass wir stärker Einfluss genommen haben. Auch die Masseneinwanderungs-Initiative wird massivere Auswirkungen auf das Steuersubstrat haben, wenn es uns nicht gelingt, rasch eine wirksame und pragmatische Umsetzung zu definieren.

6. Ausfälle durch die Unternehmenssteuerreform III: Ich habe es schon in der Eintretensdebatte klargemacht: Das ist Schwarzmalerei. Ich fasse es noch einmal kurz zusammen: Diese Unternehmenssteuerreform, wie sie jetzt beschlossen werden soll, kostet uns 2,5 Milliarden Franken bei statischer und möglicherweise 1 Milliarde Franken bei dynamischer Betrachtung. Nichtstun, sprich die Steuerprivilegien abschaffen, was ja die Linke will, kostet uns bei statischer Betrachtung 5 bis 8 Milliarden Franken und bei dynamischer noch einiges mehr. Wer soll dann diese Ausfälle finanzieren? Was müssen wir dann in unserem Staatshaushalt alles zusammenstreichen, wenn wir die Unternehmenssteuerreform III nicht verabschieden?

Es geht also nur um das Folgende: Wenn man diese Reform ablehnt, wird es viel, viel schlimmer. Wir versuchen mit der Unternehmenssteuerreform eine Abfederung vorzunehmen, und wir sagen, einen Teil müssen wir dann durch Sparmassnahmen bei Bund, Kantonen und Gemeinden kompensieren. Ich sage Ihnen das als Finanzvorstand einer Gemeinde - so viel zu meiner Interessenbindung -: Das ist möglich, auch wenn es schmerzt.

Ich danke Ihnen, wenn Sie den Mehrheitsanträgen folgen und die Minderheitsanträge allesamt ablehnen.